Eine Familie vor dem Fernseher

Ihre Meinung zu FAQ: Rundfunkbeitrag - das sind die Streitpunkte

Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit vier Verfassungsbeschwerden gegen das System. Worum es geht, erklärt Frank Bräutigam.

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2 Kommentare

Kommentare

Gnom
Qualität muss finanziert werden

Mir geht es auch nicht um das "ob", sondern um das "wie". Die Freiheiten der Märkte werden stets regierungsseitig beschworen, aber die "Öffis" bei Medien werden trotz der Bezeichnung "Abgabe" eher als Steuern erhoben.
Trotz Freiheit der Märkte muss auch ein taubstummer Blinder Rundfunkbeiträge bezahlen, sofern er sich nicht ob seiner Eingeschränktheit freistellen lässt.

Die GEZ- Erhebung war, trotz Freiheit der Märkte, schon immer suspekt, denn Anwesenheit von Radio, Fernseher und PC waren genug - auch wenn man beteuerte, nichts außer privaten Programmen zu konsumieren (nur ein Fallbeispiel - nicht repräsentativ - denn ich habe sehr selten Privatfernsehen angeschaut und dieses Prinzip habe ich auf meine alten Tage gerettet).

Der Wegfall der Kontrollen war natürlich gut, aber seitdem hatte man überhaupt keine Möglichkeiten mehr, eine Staffelung zu erwirken. Ich persönlich hatte vier Jahre lang nur ein Radio - Heute wäre ich sehr missmutig, dafür den vollen Beitrag bezahlen zu müssen.

Gnom
Das ist ein sehr interessanter Aspekt:

>>Außerdem kritisieren die Kläger: Wenn der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben wird, würden Einpersonenhaushalte im Vergleich zu Mehrpersonenhaushalten benachteiligt.<<

Das widerspricht ganz eindeutig dem Gleichheitsprinzip (GG §3), aber Singles werden auch steuerlich benachteiligt - daher als Klagegrund allein sicher unzureichend.

>>Das Gegenargument: Eine Zahlung pro Person führe zu einer Mehrbelastung von Familien und Gemeinschaften.<<

Nur von Familien und Gemeinschaften mit nur einem Einkommensträger! Sind beide (Eltern-) Teile berufstätig, ist da keine Mehrbelastung, andere können sich, bei Unterschreitung eines Fix- Einkommens zweier Personen, von Rundfunkgebühren freistellen lassen. Jugendliche unter 18+X Jahren wird man aufgrund der Ausbildung sowieso nicht im selben Haushalt als Rundfunkzahler verpflichten können.