Ihre Meinung zu Woran Söders Kreuz-Pflicht scheitern könnte
Ministerpräsident Söder hat den Kreuz-Streit neu angefacht. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 klingt in Teilen so, als hätten die Richter Söders Argumentation vorausgesehen. Von Claudia Kornmeier.
Es ging 1995 um Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen. Hier sie als erstes angemerkt, dass die Bildung, Lehre und Schulen im Sinne des Pluralismus Landessache ist.
Der Artikel 4 des GG wurde verkürzt ausgelegt, denn dort steht in Satz 1:
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich".
Das Aufstellen oder Aufhängen eines Kreuzes ist also die sichtbare Form eines religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.
Die bisherigen Urteile und auch die aktuelle Kritik verletzen damit die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses eklatant.
Die Amtsgebäude und Amtsstuben eines Bundeslandes befinden sich im Eigentum oder Besitz unter dem Hausrecht des jeweiligen Landes. Somit sollte diese in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie ihre Recht zu Ausübung eines "religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" nutzen wollen oder nicht.