Eine Frau steht auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld vor einer Anzeigetafel, auf der verspätete Flüge aufgelistet werden (Archivbild vom 10.12.2010).

Ihre Meinung zu Verspätete Flüge: EuGH stärkt Rechte von Passagieren

Verspätete Flüge sind ärgerlich - vor allem, wenn man dadurch Anschlussflüge verpasst. Laut EuGH können deutsche Urlauber auch in Deutschland klagen - selbst, wenn ein Flug im EU-Ausland verspätet war.

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5 Kommentare

Kommentare

Einerer

Bleibt zu hause. Is besser für die Umwelt und für die nerven. Dann braucht nan keine fluggastrechte.

Demokratisch
Die lasche Besteuerung ist viel schlimmer

Noch immer wird so getan, als sei fliegen das normalste der Welt. Ist es aber nicht: jedem Urlauber, der sich in einen Flieger setzt, jeder Geschäftsmann, der den Flug einem Telefongespräch oder Videokonferenz vorzieht muss wissen, das er einer der grössten Umweltverschmutzer ist. Und die EU beweist auch hier, das der Handel und der Gewinn immer wichtiger zu sein scheint, als Mensch, Natur und Umwelt. Wir haben viel zu viele Flieger am Himmel.

Deeskalator
Kommt selten durch

Das liegt daran, das Verspätungen durch höhere Gewalt aus klausuliert sind.
Das heißt behauptet die Airline, sie hätte eine Vogelschlag gehabt, muss sie nicht zahlen.

Ich würde gerne mal die Statistik sehen, die zeigt wie sehr die Anzahl der Vogelschläge seit Einführung dieser Rechtslage angestiegen ist.

Auch als höhere Gewalt können Fluglotsenstreiks angeführt werden, selbst wenn alle anderen Airlines die fragliche Zone einfach umflogen haben.

In jedem Fall ist der Reisende immer in der Beweispflicht und hat meistens gelitten.
Ich bin Beruflich viel geflogen, hatte viele massive Verspätungen, habe aber nie eine Entschädigung bekommen.

MKir13
@15:29 von Deeskalator

Das heißt behauptet die Airline, sie hätte eine Vogelschlag gehabt, muss sie nicht zahlen. Ich würde gerne mal die Statistik sehen, die zeigt wie sehr die Anzahl der Vogelschläge seit Einführung dieser Rechtslage angestiegen ist.

Sollte ein Flugzeug wegen Vogelschlags beim Start umkehren oder notlanden müssen, ist das eine schwere Störung. Derartige Ereignisse sind meldepflichtig und werden durch die zuständige Behörde untersucht. Außerdem merken die betroffenen Passagiere ja, ob es zu einem Startabbruch, Umkehr oder Notlandung kam.
Für Deutschland beispielsweise ist die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), für die Schweiz die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zuständig. Auf den jeweiligen Webseiten kann man die Untersuchungsberichte einsehen.

piloteur73
Re: Kommt selten durch

Lieber Deeskalator,

so einfach ist das mit dem Vogelschlag leider nicht.

Ein Vogelschlag (Fachbegriff "Bird-Strike") ist eine meldepflichtige, schwere Störung. Wenn also nun ein Operator bzw. eine Airline behauptet, es hätte einen Bird-Strike gegeben und das wäre höhere Gewalt, so lässt sich das recht einfach bei der BfU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) bzw. dem entsprechenden Pendant des Landes in dem der Vorfall war, nachprüfen.

So einfach ist das mit den Ausreden also nicht.
Da ich selbst Pilot bin, weiss ich, dass die meisten Verspätungen nicht von "höherer Gewalt" ausgehen, sondern von ganz normalen Prozessen in der Welt der Luftfahrt. Und da hat der Operator sehrwohl einfluss drauf.