Grablichter und Blumen stehen in Köln an dem Unfallort

Ihre Meinung zu Keine Bewährung für Kölner Raser: Ein juristisches Ausrufezeichen

Der BGH hat entschieden, dass im Kölner Raser-Fall zu Unrecht Bewährungsstrafen verhängt wurden - und beruft sich dabei auch auf das Rechtsempfinden in der Bevölkerung. Das Urteil ist ein juristisches Ausrufezeichen, analysiert ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.

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