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Ihre Meinung zu Ist ein Facebook-Konto vererblich?

Dürfen die Eltern als Erben auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? Das entscheidet heute das Berliner Kammergericht. Maßgeblich ist, ob ein Facebook-Konto überhaupt zum Erbe gehört. Von Timo Conraths.

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23 Kommentare

Kommentare

das ding
Warum?

Was steckt dahinter? Warum will Facebook nicht am "Gedenkzustand" ruetteln? Warum duerfen selbt beim Nachlasskontakt nicht die Chats gelesen werden? Ein weiter interessanter Einblick in die Konzepte, Absichten und "Philosophie" von FB waere es. .Was FB per Pressesprecher rausslaesst ist sicher nicht die volle Wahrheit. Oder wissen die es selber nicht, sondern reagieren nur? Immerhin war das reale Sterben von Mitgliedern eines social Networks bis jetzt nie so richtig ein Thema. Man koennte FB zugute halten, das sie da ueberfordert sind. Man koennte ihnen genausogut vorwerfen, das sie starr sind, wo sie doch sonst so wahnsinnig innovativ sein wollen. Und letzte Frage... wie lange wird das gerichtliche Spiel ungefaehr dauern?

Axtos
Geerbte Briefe...

Sind für mich der selbe Sachverhalt. Der Erbe darf sie lesen und auch mit den Brieffreunden in Kontakt treten.

Die Argumentation von Facebook ist inhaltlich nicht richtig und würde Facebook zum Eben dieses Kontos machen.

G-Townler
da wäre eigentlich eine andere Frage wichtig

Die Bedenken von Facebook kann ich irgendwo verstehen (so sehr sich aber auch alles in mir gegen diese Aussage sträubt) und ich kann ohne Wenn und Aber das Anliegen der Eltern nachvollziehen. Natürlich möchte man wissen, ob es einen externen Anlass gegeben haben könnte. Nur kam mir beim Lesen des Artikels doch vielmehr die Frage, ob die Staatsanwaltschaft hier nicht Einblick nehmen kann bzw. konnte. Es galt doch einen Unfall aufzuklären. Und sollte dazu nicht mindestens die Staatsanwaltschaft Einblick nehmen können, um die Angelegenheit so gut wie nur irgendmöglich aufzuklären? Die hätte ihre Erkenntnisse ja spätestens mit Abschluss des Verfahrens den Eltern mitteilen können. Ich kann mir vorstellen, denen hätte das möglicherweise gereicht und man hätte diese Prozessiererei mit Facebook nicht erst beginnen müssen.
So kann das jetzt ja nun eine langwierige Angelegenheit werden, teuer, aufreibend und schmerzhaft. Und egal, was dabei rauskommt, es wird doch nicht besser.

E.P.
Datenschutz nach Lust und Laune

Facebook befindet sich hier auf gefährlich glattem Eis und macht sich seine Welt herrlich bunt, ohne Scheu. Sie blockieren den Zugang zu Daten für die nächsten Angehörigen, die meiner Meinung nach klar als digitale Erben in Erscheinung treten. Und jetzt kommts: Facebook wollte kürzlich ohne großes Theater alle Facebook-Konten mit WhatsApp Accounts verknüpfen. Und was ist mit den Accounts verbunden?, Richtig, die kompletten Telefonbücher der Nutzer. Hier misst Facebook ohne Skrupel mit zweierlei Maß: Alles nehmen und nichts geben. Das darf so nicht sein, dem gehört ein Riegel vorgeschoben.

Nachfragerin
Wurden die Freunde befragt?

"Außerdem wären von der Offenlegung der Nachrichten nicht nur die Verstorbene selbst, sondern auch andere Nutzer betroffen, die damals mit der 15-Jährigen gechattet haben."

Wäre es nicht einfacher gewesen, die Chat-Partner ausfindig zu machen und diese zu befragen? Für die Aufklärung der Todesumstände sollte das doch reichen.

Grundsätzlich teile ich aber die Ansicht des Berliner Landgerichts. Dass sich Facebook nun als Verfechter des Datenschutzes gibt, ist eh äußerst unglaubwürdig.

Gast
Gleichbehandlung Online/Offline

Ich bin juristischer Laie, ging bisher aber davon aus, dass für Nachrichten in der Onlinewelt die gleichen Gesetze gelten, wie Offline.
Ich kann den Vergleich mit persönlichen Briefen wie z.B. Liebesbriefen gut nachvollziehen: Sie sind persönlich, nur an den Empfänger gerichtet und die Weitergabe oder Veröffentlichung würde aber die Persönlichkeitsrechte des Schreibers verletzen. Trotzdem zählen sie später zum Erbe. Das ist anscheinend rechtlich eindeutig.
Ich Frage mich, wie es mit anderem digitalem Nachlass aussieht, z.B. Email-Konten, Fotos/Daten in einer Cloud, SMS usw. Ist die Rechtslage eindeutig, oder hat nur noch niemand geklagt? Von daher könnte der Prozess Bedeutung haben über den aktuellen Fall hinaus.

Hausmannmichael
Starke Unwetter bei Facebook

In erster Linie ist Facebook ein amerikanische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland. Besteht ein Strafbestand darf nur das BKA oder ggf. das LKA darauf zugreifen. Ohne einen Strafbestand kommt das Erbe zum tragen.

Ist Gedankengut vererbbar?

Hier ein Grundsatzurteil zu sprechen würde einem Skandal gleich kommen. Ich denke an Dissertationen oder an die Wirtschaft. Eine Flut von Ansprüchen wäre die Folge. In unseren demokratischen Welt gilt "Gedanken sind frei". Wenn dieser Satz beachtung findet heißt das ein klares Nein.

a gutt Mensch
Facebook ist unwichtig

interessanter ist die Frage ob z.B. ein Email-Konto erblich ist.
Denn in aller Regel registriert man sich bei den meisten Diensten immer noch darüber.
Oder was ist mit Diensten bei denen man Geld ausgegeben hat damit einem bestimmte Dinge zur Verfügung stehen?
Grundsätzlich stellt sich die Frage wer die Rechte an den erhobenen Daten hat, die ein verstorbener im Internet hinterlassen hat (ist ja auch ein Zahlungsmittel).

frosthorn
so leid mir auch die Eltern tun

aber für mich sind beide von FB vorgebrachte Argumente absolut nachvollziehbar. Ein FB-Konto ist kein Kleiderschrank und kein Sparbuch. Ich hätte absolut was dagegen, wenn sich jemand nach Gutdünken alles ansehen kann, was ich in diesem Netzwerk so veranstaltet habe und was ich vielleicht aus gutem Grund meinen Eltern nicht auf die Nase binden wollte. Und persönliche Dinge, die unter Freunden ausgetauscht werden, können auch nicht von irgendjemandem einfach so gekapert werden, nur weil man eben der Erbe ist.

tisiphone
Das Problem ist essentiell!

wenn ich einen Vertrag mit einem Privatunternehmen habe (wir sollten das immer und immer wieder wiederholen, denn inzwischen könnte man meinen, FB wäre etwas anderes als ein kommerzielles Produkt eines Konzerns), dann endet der Vertrag mit meinem Tod und geht nicht auf meine Eltern über.

Nur weil sich aus dem Vertrag keine Zahlungspflicht ergibt, darf gerade ein Produkt wie FB da nicht anders behandelt werden, wie zum Beispiel ein Mobilfunkvertrag.

Übrigens zeigt eine solche Frage ein Hauptproblem mit FB: dadurch, dass zum einen Politiker, Parteien, Firmen, Medien und Regierungen Kunden dieses Unternehmens sind und zum anderen durch die Art der Berichterstattung über FB entsteht bei vielen Menschen der Eindruck, dass es sich bei FB um etwas ähnliches wie öffentliche Strassen handelt.

Alle nutzen sie. Keiner denkt drüber nach. FB erhält einen Status, der einem profitorientierten Unternehmen nicht zusteht.

Und das Ergebnis ist bei manchem Kunden ein Gefühl von "Recht auf FB".

my3cents
@Hausmannmichael

Selbstverständlich ist Gedankengut schon jetzt vererbbar.
Wenn Sie ein Patent anmelden und versterben erlischt dieses Patent nicht, die Rechte daraus gehen an ihre Erben über. Gleiches gilt für Tantiemen aus Musikstücken.
Und ja, auch die persönlichen Briefe gehören zum Erbe - kein großer Unterschied zu Chatnachrichten. Man sollte sich immer im klaren darüber sein, dass ALLES was man nicht unter 4 Augen persönlich bespricht in die Öffentlichkeit gelangen kann - sei es durch Erbschaft, sei es durch den Hack des Accounts oder andere Ursachen (Viren, Trojaner, falsche Berechtigung auf einer Freigabe, ...).
Von daher wäre es nur logisch, dass auch der komplette Account an den Erben geht. FB scheut wohl eher den Aufwand, müsste man sich mit Nachlassgerichten und Erbscheinen dann auch noch auseinander setzen. Da braucht man Mitarbeiter und das schmälert die Rendite...

Sisyphos3
bin kein Jurist

aber im Todesfall "erben" die Hinterbliebenen doch auch die Briefe .... Tagebücher des Verstorbenen, warum sollte das in diesem Fall anders gehandhabt werden

Gast
Was wird da eigentlich geschüzt?

Ich bin da voll bei den Eltern.
Wer hat die Besitzrechte an den Daten?
Etwa die Leiche?
Nach deutschem Recht haben Leichen keine Rechte. Lebende haben Pflichten wie mit Leichen umzugehen ist - aber Leichen haben ... nichts.

Was macht FB eigentlich wenn ich Testamentarisch verfügen würde das meine Erben zugang haben?

@Frosthorn:
Ich weis nicht ob ihnen die "Persöhnlichen Dinge, die unter Freunden ausgetauscht werden,..." wirklich noch etwas bedeuten wenn sie tod sind. (Mit Religion hab ich es nicht so) in dem Sinne das die Frage ist "Wenn man tod ist - bedeutet dann noch irgendetwas? (Gott würde ich zulassen, selbst aus Atheistischer sicht - aber einen FB Account?)"

Aber was unterscheidet etwa eine Email von einem Brief? Das eine kann ich noch zu lebzeiten löschen, das andere noch zu lebzeiten verbrennen. Wenn ich es nicht tue - muss ich damit leben das,... wenn ich tod bin andere es lesen können.

michicu
Nein FB macht es gerade so wie es passt

Eine Minderjährige steht eh unter der "Verwaltung" der Eltern und hat demnach eingeschränkte Persönlichkeitsrechte. Wenn die Eltern das untersagen, kann das Kind weder Tablet,Notebook noch Mobile Devices nutzen also auch kein FB. Datenschutz und FB da kann man nur lachen, wenn es FB nutzt, dann ignorieren die fleißig EU- und DE Datenschutzrechte wo es nur geht, wenn Eltern wissen wollen, wer ihre Tochter in den Tod getrieben hat, dann zählen plötzlich Rechte? FB Chats und Bilder die ich dort einstelle gehören zum öffentlichen Raum, das sollte jedem klar sein der dort was freigibt oder chattet. Wenn die Eltern das Konto verwalten, kann man ja eine Überschrift mit einbinden und alle Chats und Kontakte automatisiert informieren. Wenn ich dem Kind Bilder oder Briefe geschickt hätte, haben die Eltern die ja auch geerbt. Und FB sind ja nur Bilder und Briefe in digitaler Form, die auf Servern gespeichert sind. Wenn man bei FB was postet, hat man einen Teil seiner Rechte abgetreten das ist so.

my3cents
@tisiphone

Es geht nicht darum ob der Vertrag geerbt wird - der endet mit dem Tod, das ist klar. Es geht um die Inhalte.
Ihr Vertrag mit der Bank endet auch mit dem Tod, trotzdem gehört der Inhalt ihres Kontos oder ihres Schließfaches dann nicht der Bank.

schutzbefohlener

"Die Argumentation von Facebook ist inhaltlich nicht richtig und würde Facebook zum Eben dieses Kontos machen."

facebook ist schon zu Lebzeiten der BESITZER des Kontos.
Die Daten liegen auf Servern von facebook, werden analysiert und weitergegeben. An wen bestimmt facebook.
Natürlich auch per HTTP an den Verfasser der Daten (solange er sich an die Gesetze von facebook hält) und an ein paar weitere, die der Verfasser der Daten selbst bestimmen darf (Freunde).

Wer facebook benutzt ist selbst schuld.

Viel schlimmer und leider kein tägliches Thema bei der Tagesschau, im Gegensatz zu "facebook" ist der staatlich verordnete Datenschutzmissbrauch, vor dem man sich im Gegensatz zu den Datendieben von facebook nicht schützen kann.

Entenbürzel
@Nachfragerin

Chatpartner anschreiben...
Das können hunderte sein.

Und wenn einer widerspricht, bzw nicht antwortet? Soll dann FB die Chats auseinanderpflücken?

BlubNews
Imageschaden

Wenn die Eltern nun den Zugang bekommen würden und sich dann herausstellt das die Tochter über FB schwer gemobbt wurde, wäre das wohl ein Böser Imageschaden. Wie das jetzt Rechtlich zu Regeln ist müssen die Richter entscheiden, ich persönlich denke Chats sind wie Briefe zu behandeln .

artist22
@Nein FB macht es gerade so wie es passt 9:53 michicu

Ich bin in diesem konkreten Fall eher bei Ihnen als bei frosthorn.
Unabhängig von der "Minderjährigen-Frage"
würde ich dies in der Tat so sehen,
wie einen Kleiderschrank oder Sparbuch.

Da wir (leider) davon ausgehen müssen,
dass die meisten FB-Nutzer immer noch nicht wissen,
in welchem Umfang sich FB Rechte anmasst, die ihm nicht zustehen,
sind da in der Tat ggf. geldwerte Vorteile im Spiel.
Allein die Tatsache, dass die chats nur FB im Gedenkzustand lesen kann.
Wenn da nun Gespräche über Erfindungen o.ä gelaufen sind,
wüsste nur FB davon.
Ein Unding.

Abraxas
Unterschied zwischen Chat und Brief

Der Vergleich mit Briefen hinkt. Facebook-Chats bzw. Konten sind eben nicht das digitale Äquivalent zu Briefen, die dem Urheber gehören und damit selbstverständlich vererbt werden.
Vielmehr stellt FB Platz auf ihrer eigenen Schreibtafel bereit. Diese darf der Nutzer nach Belieben bekritzeln.
Unklar ist nun, ob dieses Anrecht personengebunden ist und damit erlischt, oder ob es ein vererbbares Gut ist.

Davon unabhängig muss der Staatsanwaltschaft bei entsprechendem Verdacht selbstverständlich Zugriff möglich sein.

schutzbefohlener

ich versuche es einmal mit einem Beispiel.

facebook "vermietet" kostenlos seine Software und Serverplatz.
Wenn jemand ein Auto mietet und stirbt, wird das Auto auch nicht an den Erben weitergeben.
Jetzt aber zum Inhalt.
Der Automieter überträgt allerdings nicht mit Unterzeichnung des Mietvertrags alle Rechte der im Auto befindlichen Privatsachen des Mieters an den Vermieter. Dass heißt, wenn der Mieter stirbt, bekommt der Vermieter sein Auto zurück und die Erben des Mieters das Eigentum des Mieters, welches zum Zeitpunkt des Todes im Auto lag.
Bei facebook jedoch überträgt der "Mieter" mit unterzeichnung des Mietvertrags alle Rechte für die auf den facebook Servern abgelegten Daten an den Vermieter.

Wer facebook benutzt verschenkt seine Daten und seine Rechte daran. Wieso sollten die Erben etwas bekommen, was dem facebook Nutzer nicht gehört?

Zweitaktmotor
Trau, schau wem!

Tja, das hat man davon, wenn man sein digitales Eigentum anderen zur Verwahrung gibt: Im schlimmsten Fall ist alles futsch. Und da muss der Eigentümer nicht mal sterben. Sollte FB unerwartet pleite gehen, steht Ihr auch alle im Regen. Noch schlimmer sind irgendwelche Cloud-Dienste.

Das Einzige, was dagegen hilft: Offlinebackups von allem, was man online irgendwo hat. Ob das mit FB möglich ist, weiß ich nicht. Bei E-Mail-Accounts geht das.

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