Ein Internet-Nutzer nutzt die Anwendung eines Vergleichsportals im Netz.

Ihre Meinung zu BGH: Vergleichsportale müssen Verbraucher besser informieren

Wie unabhängig Vergleichsportale im Internet sind, ist oft nicht klar. Denn die Dienstleister verdienen ihr Geld meist über Provisionen von den Firmen, die sie vergleichen. Jetzt entschied der BGH, dass die Portale die Verbraucher besser informieren müssen. Von Kolja Schwartz.

...mehr ...weniger
Dieser Artikel auf tagesschau.de
Kommentieren beendet
5 Kommentare

Kommentare

wenigfahrer
Eine richtige

und gute Entscheidung, nur kommt sie Jahre zu spät.

Gruß

Abydos
liebe/r wenigfahrer,

besser spaet als nie.

wenn ich meine verwunderung ueber ausgesprochen eigentuemerfreundliche bgh-urteile in sachen mietrecht aus der juengsten vergangenheit in erinnerung rufe, finde ich es insgesamt ausgesprochen beruhigend und befriedigend, dass der bgh trotz allem im grundsatz immer noch ein bundesgericht ist, das nach einem fairen interessenausgleich sucht.

ein blick in die rechtssprechung anderer staaten sollte uns da eine gewisse demut und dankbarkeit auferlegen...

Just trying to understand
Nun ja

War das Gericht auch so freundlich, gleich zu erläutern, wie genau der Informationspflicht dann genüge getan ist?

Online-Shop-Betreiber haben es in Deutschland ja z.B. schon sehr lange schwer, ihre Shops so rechtssicher zu gestalten, dass wirklich gar kein Anwalt mehr ein Abmahngründchen findet. Verglichen mit Amerika hat dadurch manch einer nicht nur "Design-Probleme".

Ich persönlich hätte eigentlich jedem Menschen so viel gesunden Menschenverstand zugetraut, zu wissen, dass nicht jedes Unternehmen in jedem Portal der Welt gelistet ist.

In der Praxis ist es bei Vergleichsportalen i.d.R. so, dass eine gewisse Grundmasse erforderlich ist, damit sich "die Masse" überhaupt listen lässt.

Ich frage mich nun, ob das auch für "Bewertungsportale" gilt, ob z.B. ein "Anwaltverzeichnis" nun darauf hinweisen muss, dass sich möglicherweise nicht jeder Anwalt in einem solchen Verzeichnis bewerten lässt... oder ein Ärzteportal...

Was darf`s denn wo als nächstes sein (das keiner liest)?

Ritchi
Viel zu wenig

Das Urteil ist nur ein kleiner Anfang, da es noch viel zu wenig zu einer vernünftigen Information beiträgt.
Folgendes sollte in so einem Portal stehen:
- Die Höhe der Provision ist zu nennen. Hieraus sieht der Nutzer, um wieviel Prozenz die gelisteten Firmen in etwa teurer sein müssen, als nicht gelistete Firmen. Zudem steigert das den Wettbewerb unter Portalen. Auch von anderen Portalen (eBay...) sind die Provisionen bekannt.
- Ein Mindestprozentsatz bezüglich der gelisteten Firmen ist zu nennen. Wenn ein Portal nur 10% der Firmen vertritt, weiß der Nutzer, dass sich auch eine Suche außerhalb des Portals lohnt.

Ich hab' auch 'ne Meinung dazu
Wie soll man das überwachen können ?

Wie soll das funktionieren ?
Soweit ich mir solche Auflistungen angesehen habe, funktionieren sie relativ gut und sind ziemlich ausführlich.
Vor Vertragsabschluß kann man sich unverbindlich Angebote (auch per Post) zusenden lassen und das Kleingedruckte in Ruhe durchlesen.

Früher und heute gab/gibt es die "Gelben Seiten", die auch nur Firmen gelistet hatten, die dafür gezahlt haben.
Für kleine oder mittelständische Betriebe lohnt sich das nicht - diese müssen weiterhin einfach mit "Mundpropaganda" eigener Homepage und dem bezahlbaren Telefonbucheintrag arbeiten.

Letztendlich muß jeder Nutzer so oder so genauer hinschauen und sich ggf. direkt mit dem Unternehmen auseinandersetzen. Dies muß nicht unbedingt über den Link eines Preisportals geschehen!

Gerade im Internet muß man mit allen Wassern gewaschen sein - als Anbieter sowie als Kunde. Trotzdem ist man nicht vor "schwarzen Schafen" geschützt.

Manche Verträge sollte man eben nicht nur digital abschließen, nur weil es so einfach is