Ihre Meinung zu BVerwG: Im "Extremfall" Recht auf tödliche Medikamente
Schwerkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter verwiesen zur Begründung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Kritik gab es von Patientenschützern.
Einem anderen Menschen gegen seinen Willen das Leben zu nehmen ist Unrecht.
Einem anderen Menschen das Recht auf einen selbstgewählten Tod zu verwehren halte ich genauso für Unrecht.
Einen Menschen zu einem Leben in Qual zu verdammen, halte ich für noch größeres Unrecht!
Gruß, zopf.