Blick auf die Roben der Richter des Ersten Senats sowie ein Richterbarett beim Bundesverfassungsgericht

Ihre Meinung zu BVerfG: Zwangsbehandlung auch ohne Zwangsunterbringung

Psychisch Kranke dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden - bisher allerdings nur, wenn sie in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht sind. Zu eng gefasst, meint das Bundesverfassungsgericht und sieht einen Verstoß gegen die staatliche Schutzpflicht.

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