Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main

Ihre Meinung zu Verfassungsgericht: Anleihenkauf unter Auflagen zulässig

Die EZB darf im Notfall mit deutscher Beteiligung Staatsanleihen kaufen, um Krisenstaaten zu stützen. Dies entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe und schlossen sich damit der Auffassung des EuGH an. Sie knüpfte daran aber klare Auflagen. Von Klaus Hempel.

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23 Kommentare

Kommentare

Vincent15

Bitte, wo kann man aus diesem verdammten Euro und dieser elenden EU aussteigen? Haben die Briten ein Glück, sich aus diesem kranken Verein schleunigst verabschieden zu können!

Ritchi
Auflagen

Auch die Auflagen sind wieder auslegungsfähig. Und damit werden die tröstend beschworenen Auflagen Makulatur.
Eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit Schuldenstaaten zu sanieren. Sie müssen die Auflage bekommen, dass alle Beamten, Abgeordnete, Richter und öffentlich Angestellte nur einen bestimmten Prozentsatz der eingenommen Steuern als Bezüge bekommen dürfen. Dann wird es weder einen Beamtenwasserkopf geben, noch werden zustehende Steuereinnahmen systematisch vermieden.

Demokratiezukunft2016
Diese Punkte widersprechen sich gegenseitig

Nochmal: dieser Punkte aus dem Urteil:

Die Bundesbank darf sich an einem OMT-Aufkaufprogramm nur beteiligen, wenn das Volumen der Anleihekäufe vorher klar begrenzt wird.
Die Käufe müssen heimlich ablaufen, sie dürfen von der EZB vorher nicht angekündigt werden.

widersprechen sich gegenseitig. Denn schon diese Heimlichkeit ermöglicht es, genau diese Grenzen nämlich zu ueberschreiten OHNE dass es jemand kontrollieren kann. Heimlich heißt: es gibt KEINERLEI Kontrolle, weder durch die EU-Kommission, noch durch den Bundestag, noch durch uns Buerger! Und genau dass ist diese Backdoor die hier im Urteil drin ist. Diese Backdoor ermöglicht es der EZB, heimlich diese Grenzen zu uebrschreiten OHNE dass sie es öffentlich machen muss. Und dass ist ein Einknicken vom Europäischen Gerichtshof vor der EZB (Draghi) und vor etlichen Bankenlobbyisten. Denn auch Koja Schwarz sagt dazu etwas interessantes in seinem Video.

JREwing
Ausgehebelt ...

... wird damit wieder einmal die nationale, demokratische Kontrolle der Fiskalpolitik. Der EGH gibt mit den Placeboauflagen fast unbegrenzte Möglichkeiten an die vollkommen intransparente EZB. Das ist umso schlimmer, als ja die Bundesbank regelmäßig von der Beschlussfassung ausgeschlossen ist. Die schon geringe Einflussnahme der potentiellen Hauptzahler ist damit gleich null.
Das war schon der Hauptkritikpunkt der alten "Lucke AfD", wird sicher die weiteren Erfolge der neuen Euroskeptiker befördern. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg sicher nicht nur meiner EU Skepsis!

Demokratiezukunft2016
Diese Heimlichkeit verhindert wirksame Kontrolle

Denn in seinem Video sagt Kolja Schwarz dass hier:

und Karlsruhe sagt auch die Bundesregierung, auch der Bundestag die muessen dass ueberwachen und muessen im Fall der Ueberschreitung dieser Kompetenzen der EZB eingreifen, dafuer sorgen dass diese Dinge wieder eingehalten werden.

Nur: wie sollen die EU-Kommission, der Bundestag und der Bundesrat das bitte kontrollieren, wenn alles heimlich abläuft?? Und ich sage auch: die EZB IST eine Institution der EU. Damit fällt sie unter die EU-Grundrechte-Charta Art8ukel 38 und Artikel 42.

Soll heißen: genau diese Heimlichkeit bei den Ankäufen darf es nicht geben! Solche Käufe und auch deren Höhe muessen angekuendigt werden, damit es ueberhaupt kontrollierbar wird! Denn sonst weiss ja niemand, wie viel angekauft wurde und ob eben dieses Limit eingehalten wird!

Denn dabei besteht auch die Gefahr, dass die EZB selbst in die Schieflage gerät. Und wer muss dann die EZB retten??

Demokratiezukunft2016
Selbst das BVerfG ist ja unzufrieden mit diesen Vorgaben

Denn selbst das Bundesverfassungsgericht ist - laut Kolja Schwarz (Video) ja unzufrieden mit der Vorlage aus Luxemburg:

Schwarz: Ja in der Tat. Karlsruhe sagt hier heute auch in dem Urteil, so richtig zufriedne sind sie nicht mit dem was da aus Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof zurueckgekommen ist. Sie sagen aus ihrer Sicht ist immernoch irgendwie eher Wirtschaftspolitik, das ist eine Staatenfinanzierung.

Und genau deswegen ist es zwar durchaus richtig, dass die Gerichte hier kooperieren sollen. Aber: die Gerichte sollen sich auch gleichzeitig gegenseitig ueberwachen, damit niemand Mist baut (Checks and Balances). Das heißt: hier muesste das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof mal auf diesen Fehler hinweisen, damit genau diese Schwachstelle ausradiert wird.

auch ich._kasten
Euro-Rettungsprogramm ist rechtens

Jetzt wissen wir definitiv, dass das Anleihenkaufprogramm der EZB nicht gegen die Verfassung ist. Und das ist eine wohltuende Gewissheit.

dirk_kf
Das ist unerhört

und widerspricht den vorherigen Verträgen. Diese Auflagen, von denen hier die Rede ist, sind unglaubhaft, sie werden nachher sowieso nicht eingehalten, und niemand tut etwas dagegen - wie ja überhaupt die Abmachungen in der EU nicht eingehalten werden und hinterher ihr Bruch als selbstverständlich abgetan wird.

auch ich._kasten
um 13:34 von Vincent15

"Bitte, wo kann man aus diesem verdammten Euro und dieser elenden EU aussteigen?"

Sie haben als EU-Bürger das verbriefte Recht, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen. Bei Ländern außerhalb der EU sind Sie darauf angewiesen, dass man Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die meisten Länder tun das nicht ohne weiteres.

Hepheistos

Na, das ist ja super. Damit haben die Draghis jetzt endlich den totalen Freibrief mit unserem Geld zu schalten und zu walten, wie sie wollen.
Wer glaubt eigentlich nach solchen Entscheidungen, dass die Mehrheit der Deutschen hinter dieser EU steht. Bestimmt wird man jetzt behaupten, dass anders die Arbeitsplätze und unsere Zukunft in umkalkulierbare Bahnen gerät. Aber wie solche Urteile und deren spätere Auslegungen zeigen, ist das doch schon längst passiert.
Wäre das ganze System der EU-Staaten wirklich demokratisch, würde man sich doch nie solche Urteile erlauben, mit denen immer die selbe Nation zum Hauptzahler in allen Bereichen abgestempelt wird. Demokratisch heißt, man müsste endlich das deutsche Volk fragen, ob es einer EU in dieser Form zustimmt, das trauen sich aber unsere Oberdemokraten nicht. Sie spielen uns lieber weiter mit Beschwichtigungs- und Zauberformeln den reibungslosen Ablauf der EU nur zu unserem Besten vor. Wie lange wohl noch?

auch ich._kasten
um 13:41 von JREwing

"Ausgehebelt ... wird damit wieder einmal die nationale, demokratische Kontrolle der Fiskalpolitik."

Wozu sollte diese nationale Kontrolle gut sein? Die Kontrolle durch die EZB ist ebenso demokratisch.
Ein Staat, der alles "national" kontrollieren will, hat nichts in einer Gemeinschaft verloren.

friedrich peter peeters
Eine politische Entscheidung

Dies ist weitestgehend eine politische Entscheidung. Die vom Gericht ausgesprochene Auflagen sind reine Augenwischerei. Die demokratische Kontrolle des Wählers der Fiskalpolitik ist ausser Wirkung gesetzt. Ich möchte mich anschliessen bei @ Demokratiezukun "die EZB ist eine Institution der EU. Damit fällt sie unter die EU-Grundrechte-Charta Art8/38/42 usw." Die Käufe müssen heimlich ablaufen......wo gibt es denn so was in einer Demokratie.

put in strolle
Heimlich geht auch mit Kontrolle

um 13:39 von Demokratiezukun:
"... widersprechen sich gegenseitig. Denn schon diese Heimlichkeit ermöglicht es, genau diese Grenzen nämlich zu ueberschreiten OHNE dass es jemand kontrollieren kann."

Der Widerspruch ist aber recht konstruiert. Denn heimlich heißt ja nicht, dass es auch die Kontrollinstanzen nicht wissen dürfen.
Lediglich die Öffentlichkeit gehen die geplanten Anleihekäufe nichts an, um zu verhindern, dass einzelne Anleger ungerecht profitieren.

put in strolle
Das ist nicht unser Geld

um 13:59 von Hepheistos:
"Damit haben die Draghis jetzt endlich den totalen Freibrief mit unserem Geld zu schalten und zu walten, wie sie wollen."

Sorry, aber das Geld gehört bei näherer Betrachtung weder Ihnen noch mir. Und von Freibrief kann man angesichts der geforderten Kontrollmechanismen sicher nicht sprechen.
Das Anleihenkaufprogramm ist vernünftig eingesetzt sicherlich ein gutes Instrument im Sinne der Gemeinschaft.

Gast
Wider die Hysterie

Zunächst das Selbstverständliche:

Der An- und Verkauf von Wertpapieren auf Sekundärmärkten durch die bzw. eine Zentralbank ist ein anerkanntes Instrument der nationalen / multilateralen Geldpolitik und wurde z.B. von der damals noch autonomen, nationalen Bundesbank als sog. "Offenmarktpolitik" jahrzehntelang zu Stabilisierung des Geldwertes (Inflationsziel) oder des Wechselkurses (Außenwertziel) genutzt.

Seit der Währungsunion (Euro) sind diese geldpolitischen Handlungskompetenzen auf die EZB übergegangen. Draghi hat deshalb mit dem OMT-Programm formal der Maaastrichter Vertrag nicht gebrochen. Neu - und geldpolitisch fragwürdig - ist die Zielsetzung dieser Transaktionen: es geht nicht mehr um die Stabilisierung des Geldwertes, sondern um die Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit einzelner Marktakteure, namentlich Geschäftsbanken und indirekt der betroffenen Mitgliedsstaaten.

Aber Zielsetzungen sind nicht justiabel. Und wenn eine Obergrenze eingeführt wird - ist Pleite möglich ..

put in strolle
Kein politisches Gericht

um 14:03 von friedrich peter:
"Dies ist weitestgehend eine politische Entscheidung."

Nein, es ist eine rein juristische Entscheidung.

put in strolle
Manchmal muss es heimlich sein

um 14:03 von friedrich peter:
"Die Käufe müssen heimlich ablaufen......wo gibt es denn so was in einer Demokratie."

Es muss auch in der Demokratie überraschend vieles heimlich ablaufen. Beispielsweise eine Durchsuchung eines Büros bei Verdacht auf Wirtschaftskriminaliät kann vorher nicht angekündigt werden. Auch nicht in der Demokratie.
Noch ein Beispiel: Eine Stadt kauft oder verkauft oft Grundstücke ohne das öffentlich zu machen, weil man Spekulationen vermeiden will und das ist völlig rechtens so.

put in strolle
Ohne Beleg glaube ich das nicht

um 13:50 von dirk_kf:
"Das ist unerhört und widerspricht den vorherigen Verträgen."

Wirklich? Welchen Verträgen denn?
Wie wäre es mindestens mit einem Link oder einem Zitat?

Economist70
Heimlichkeit

Die Auflage, dass die Anleihen "heimlich" gekauft werden müssen geht schon in Ordnung. Würde man Ankündigen welche Anleihen gekauft werden sollen, dann hätte das einen sofortigen Effekt auf den Preis. Dies will man vermeiden.

Demokratiezukunft2016
@ friedrich peter (14:03): Danke fuer Ihre Zustimmung

hi friedrich peter

Ich möchte mich anschliessen bei @ Demokratiezukun "die EZB ist eine Institution der EU. Damit fällt sie unter die EU-Grundrechte-Charta Art8/38/42 usw."

Zuerst mal Danke fuer Ihre Zustimmung. Denn auch ich sehe es so, dass diese Auflagen reine Augenwischerei sind, weil sie in keinster Weise kontrollierbar sind durch diese Heimlichtuerei. Denn um eine wirksame Kontrolle durchfuehren zu können, bräuchten wir diese Unterlagen:

1. Wann wurden solche Käufe getätigt??
2. was fuer Anleihen wurden gekauft?
3. welche Volumen hatten die Ankäufe?
4. wer hat die Ankäufe beschlossen u. mitbeschlossen?
5. wann waren diese Beschluesse??
6. wie wirken sich diese Käufe auf die Bilanz der EZB aus??
7. welches Risiko fuer eine Schieflage der EZB besteht??

Denn bei solchen Ankäufen besteht das Risiko, dass die EZB selbst in Schieflage gerät und damit käme es zum Zusammenbruch des gesamten weltweiten Finanz- und Bankensystems.

Demokratiezukunft2016
@ friedrich peter (14:03): mit dem letzten Satz haben Sie recht

@ friedrich peter

Denn da stellt sich dann - im Falle einer Schieflage oder sogar im Falle eine Pleite der EZB - die Frage: wer muss dann die EZB retten? Und ab hier beißt sich die Katze in den Rattenschwanz. Denn hier wird dann wieder nach dem Buerger gebruellt, weil die EZB ja systemrelevant ist und dringend gerettet werden muss.

Von daher muss es hier einen wirksamen Schutz geben, dass die EZB dann eben NICHT von den Buergern gerettet werden muss.

Von daher haben Sie auch mit Ihrem letzten Satz:

Die Käufe müssen heimlich ablaufen......wo gibt es denn so was in einer Demokratie.

sowas von recht. Wenn solche Ankäufe, dann öffentlich und transparent, damit das Risiko einer Schieflage ueberwacht und die Käufe kontrolliert werden können. Und genau diese Unterlagen die ich genannt hatte, fallen unter die Artikel 38 und 42 der EU-Grundrechte-Charta:

1. Wann waren diese Beschluesse?
2. was fuer Staatsanleihen wurden gekauft?
3. welche Volumen hatten die Käufe??
usw.

JREwing
@ 14:02 von auch ich._kasten

Wenn Sie intransparente Entscheidungen, bei denen die Vertreter der Hauptzahler und über 80 Millionen Menschen regelmäßig durch absurdeste EU Regeln ausgeschlossen sind, haben Sie a) Recht und b) ein merkwürdiges Demokratieverständnis finde ich!

Genter
Urteil des BVG

Nachdem das BVG ein Urteil bzgl. OMV gesprochen hat, dass der Regierung sehr zu Pass kommt, wäre vielleicht ein Überlegung, die Polen angestellt hat sehr zu überlegen:
Für Urteile von solcher Relevanz ist eine 2/3 oder 3/4 Mehrheit der jeweiligen Kammer erforderlich !