Jan Böhmermann sitzt in der Kulisse seiner Show "Neo Magazin Royale".

Ihre Meinung zu So begründet das Gericht die Böhmermann-Entscheidung

Einen Monat nach der Entscheidung im Fall Böhmermann hat das Landgericht Hamburg seine Begründung veröffentlicht. Die Richter erläutern darin, warum sie Zeilen wie die mit dem "Schweinefurz" für unzulässig halten. Und warum sich der türkische Präsident andere Teile der Satire gefallen lassen müsse.

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34 Kommentare

Kommentare

LisaF
nicht berücksicht?

"Es sei außerdem nicht berücksichtigt worden, dass Böhmermann erklärt habe, das Gedicht sei einzeln betrachtet eine Schmähung und nicht erlaubt."

Da müsste er doch eigentlich froh sein, normalerweise wäre es ja damit Vorsatz und dementsprechend zu "würdigen"... Ungefähr so wie bei der Polizeikontrolle: Der Polizist:"Sie wissen warum wir Sie angehalten haben?" Autofahrer: "Ja"... Polizist grinst und der Strafzettel wird etwas teurer :-)

Gast
Übt sich...

...das Gericht da irgendwie selbst in Satire?

Teilzeit-Pegidist
Vernünftig

Das ist eine kluge und vernünftige Entscheidung des Gerichtes, das die Persönlichkeitsrechte von Herrn Erdogan sinnvoll und richtig mit der Kunstfreiheit der Satire abwägt.

HamburgerHumanist

"In seiner nun veröffentlichten Begründung macht das Gericht deutlich, dass es sich bei dem "Schmähgedicht", das Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royal" auf "ZDFneo" vorgetragen hatte, "zweifelsohne" um Satire und um Kunst handle."

Dann hat das Gericht aber überhaupt nicht verstanden, was Böhmermann da in seiner Sendung gemacht hat. Das GEDICHT SELBST, war nicht die Satire.

SirBananaPie

Wer Morddrohungen gegenüber türkisch-stämmigen deutschen Abgeordneten zulässt, hat es nicht verdient, nach Deutschem Recht behandelt zu werden. Das Gedicht ist das Mindeste, was Erdogan für seine Schandtaten verdient hat!

Warum wählt heutzutage eigentlich noch jemand Politiker, die Erdogan Geld hinterherwerfen?

achsoja
Merkwürdig

finde ich ja schon, dass vom Gericht nicht erkannt wurde, dass die Satire genau darin bestand, das Gedicht vorzulesen UND gleichzeitig immer wieder zu betonen (an Erdogan gerichtet), daß exakt dieses Gedicht nicht zulässig sei. Als Beispiel sozusagen, damit Erdogan dem auch folgen kann.
Das ist doch nur im Zusammenhang als Satire zu verstehen.

paganus65
Satiere?

Ist dieses Gerichtsverfahren eigentlich Justizarbeit oder selbst ein Stück "Realsatiere"?

Ist eigentlich die Stellung des Schweines in einer fremden Kutur ein Maßstab deutscher Rechtsfindung geworden?

Bayuware

Die Meinung von Rechtsanwalt Schertz halte ich für abenteuerlich. Er tut der Kunstfreiheit keinen Gefallen, wenn er einer Kunstanarchie das Wort redet.

terminate_her
Na, dann halt eben kein Schweinefurz,

aber Ziegenfurz müsste doch in jedem Falle gehen, schließlich ist die doch verzehrbar, "rein", oder etwa auch nicht?

Özdemir_57
Ungenügend

Es ist beschämend, wie die Leute das Gedicht als Satire durchgehen lassen wollen. Das Gedicht ist mit Vorurteilen übersät. Er benutzt genau die Vorurteile, die die Deutschen gegenüber den hier lebenden Türken haben. Was hat der Erdogan mit einem Döner zusammen? Wurde er jemals mit einem Döner fotografiert?
Zum Schluss noch die türkische Fahne!!! Wird die Türkei oder der Erdogan kritisiert?

Demokratie-Jetzt

Dieses Urteil zeigt vor allem eines:

Die deutsche Justiz sollte sich in Zukunft kompetente Sprachwissenschaftler bzw. Literaturwissenschaftler als Gutachter suchen.

Von allen Beleidigungen in Böhmermanns Machwerk ist "Schweinefurz" noch das Harmloseste.

Und "Ziegenficker" soll OK sein ?!

Offenbar ist die Justiz der aus meiner Sicht fragwürdigen Böhmermannschen Rechtfertigung auf den Leim gegangen, dass die Ankündigung einer "Schmähkritik" faktisch alles decke.

I

BigShrimp
Böhmermanns Verteidigung: Zu kurz gesprungen.

Böhmermanns Erklärung, dass er schließlich ausdrücklich erklärt habe, das sein Gedicht einzeln betrachtet eine Schmähung und daher nicht erlaubt sei, exkulpiert ihn nicht vom Vorwurf der Beleidigung.

FDP-Vorsitzender Lindner bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, dass es beim Fall Böhmermann um den Schutz der Meinungsfreiheit geht, die ihre Schranken im Persönlichkeitsrecht und in der Menschenwürde des Angegriffen findet.

"[...]Die Reichweite der Medien-, Meinungs- und Kunstfreiheit ist in einem liberalen Rechtsstaat groß, aber eben nicht völlig schrankenlos. Denn unsere Rechtsordnung schützt Menschen vor Schmähkritik und zügellosen Beleidigungen. Eine Bürgerrechtspartei wie die FDP muss auch die Interessen und die Würde dieser Betroffenen im Blick behalten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Herr Erdogan gegen die einschlägigen Diffamierungen vor deutschen Gerichten gegen das ZDF durchsetzen würde.[...]"

Dem ist eigentlich nichts hinzufügen.

Karlmaria
Ich habe heute eine Pizza mit Ziegenkäse gegessen

Herr Böhmermann hat es geschafft dass ich bei Ziegenkäse immer gleich an H. Präsident Erdogan und auch an alle Türken denke. Irgendwo gibt es doch auch ein Gesetz dass auch eine umschriebene Beleidigung über drei Ecken eine Beleidigung ist und entsprechend bestraft werden muss. Das ist eine ganz unschöne Geschichte die entsprechend bestraft gehört. Die Türken identifizieren sich mit ihrem Präsidenten in einer ganz anderen Weise als das bei uns der Fall ist. Ein ganzes Volk zu beleidigen ist natürlich weit schlimmer als nur eine einzelne Person!

Fritz
Nicht verstanden

Ich meine, die Richter hätten das Ganze so wenig verstanden wie tausend andere Empörte. Es kann m.E. höchstend diskustiert werden, ob ein untersagtes Negativbeispiel innerhalb einer Satire Satire zulässig sei oder nicht.

DieBoeseKoenigin
Es gibt kein Recht im Unrecht

Ich persönlich finde Herrn Erdogan schrecklich und psychopathisch, deswegen kann man aber noch lange nicht sagen, dass - weil er eben schrecklich ist - auf so eine vorpubertäte Weise von einem erwachsenen Mann unter Bezahlung von Rundfunkgebühren beschimpft werden darf, der scheinbar nicht in der Lage ist, auf anständige und ehrhafte Weise sein Geld zu verdienen.
Hier ist Whataboutismus nicht angebracht. Es ist peinlich, was ein Herr Böhmermann sich hier erlaubt hat - ungeachtet dessen, was Herr Erdogan für eine Person ist.
Ich kann mich für Deutschland nur noch fremdschämen. Was für ein Zoo-Zirkus...

Gast

"In überspitzter Form würden "Vorgänge aufgegriffen, von deren Realität" auszugehen sei."

Das gilt dann auch bei der Unterstellung vom Geschlechtsverkehr mit Kindern und Ziegen?!

Rechtsstaat und Gerichtsbarkeit werden mir immer fremdartiger.

Boris.1945
15:59 von paganus65

Satiere?

Ist dieses Gerichtsverfahren eigentlich Justizarbeit oder selbst ein Stück "Realsatiere"?

Ist eigentlich die Stellung des Schweines in einer fremden Kutur ein Maßstab deutscher Rechtsfindung geworden?
////
*
*
Mich empört eher die Anerkennung von Kinderzwangsehen.
*
Welcherlei Satire dabei mitspielt, möchte ich nicht beurteilen.

Teilzeit-Pegidist
Neutrale Sicht

um 15:42 von HamburgerHumanist:
"Dann hat das Gericht aber überhaupt nicht verstanden, was Böhmermann da in seiner Sendung gemacht hat. Das GEDICHT SELBST, war nicht die Satire."

Das Gericht muss sich die Sichtweise von Jan Böhmermann nicht zu eigen machen.

Teilzeit-Pegidist
Vorurteile sind nicht strafbar

um 16:17 von Özdemir_57:
"Es ist beschämend, wie die Leute das Gedicht als Satire durchgehen lassen wollen. Das Gedicht ist mit Vorurteilen übersät."

Das will ich nicht bestreiten. Aber Vorurteile sind nicht strafbar. Und dass Teile des "Gedichts" als Satire durchgehen, ist rechtlich in Ordnung. Unabhängig davon hätte ich mir gewünscht, Herr Böhmermann hätte das "Schmähgedicht" für sich behalten. Dass Sie es beschämend finden, kann ich gut nachempfinden.

willi wupper sen.
die richter haben schon verstanden,

dürfen aber offenbar aus staatsraison nicht wirklich tätig werden.

denke ich mal, wenn ich das denn hier darf.

Gastkörper
@Özdemir_57; 16:17h

Ihr Zitat: "... Er benutzt genau die Vorurteile, die die Deutschen gegenüber den hier lebenden Türken haben..."
-> Dass "die Deutschen" die von Ihnen genannten Vorturteile haben sollen, stellt eindeutig ein Vorurteil Ihrerseits den Deutschen gegenüber dar. Wer im Glashaus sitzt...

Brian
Mal schaun

was draus wird. Immerhin kann er jetzt Rechtsmitteln einlegen, wenn er will. Dann wird dies die Gerichte noch recht lange beschäftigen.

Letztendlich hat er mit diesen Verfahren ja gezeigt, was er im Vorfeld und im Nachgang des Gedichtes ausgebreitet hat. In Deutschland kann man gegen Schmähungen vorgehen aber eben im Rahmen des Rechtsstaates und nicht auf dem Kurzen Knüppel Dienstweg .

Die Verhandlung in Hamburg ist ja auch garnicht die Problembehaftete. Dort geht es um den ganz normalen Rechtsweg der jedem offensteht, der sich beleidgt fühlt (Unterlassungserklärung etc.). Viel spannender ist wie es am Ende bei der "Majestätsbeleidigung" ausgehen wird.

Residue
Was lernen wir daraus?

Beleidigung sollte legal sein, einfach schon deshalb weil jeder auch berechtigte Kritik beleidigend finden kann.
Es gibt keine heiligen Werte, alles muss hinterfragt werden dürfen. Wenn sich in der Konsequenz Menschen beleidigt fühlen, so ist das ihr gutes Recht. Nur auf diese Weise kann sich die Menschheit als solches fortentwickeln.

skinnyfarmer
Ein kluges Urteil

Allerdings ist es zu bedauern, dass so viel Zeit und Geld fuer ein drittklassiges und laecherliches Gedicht verschwendet wurden. Wenn es Boehmermann wirklich um Kritik an Erdogan gegangen waere (da gibt es ja mehr als genug Fakten)-das war der falsche Weg. Bleibt der Verdacht, dass ein unbedeutender Komiker in die Schlagzeilen wollte, und das auf Kosten anderer.

Rantamplan
Je suis böhmi - die Satiere geht weiter!

Das es so gut klappt kann Jan Böhmermann nicht geahnt haben. Auf in die nächste Instanz - und Erdogan bleibt mit dem Gedicht im Gespräch. Ich finde es nämlich äußerst gelungen, besonders Sidekick Ralf Kabelka macht seine Sache grandios.

Böhmermann darf das Gedicht nicht wiederholen? Erstens will das gar niemand wiederholen und zweitens ist es jederzeit im Netz zu finden.

Schönen Tag noch.
Rantamplan

Teilzeit-Pegidist
Welche Staatsraison?

um 17:26 von willi wupper sen:
"die richter haben schon verstanden, dürfen aber offenbar aus staatsraison nicht wirklich tätig werden."

Ich sehe für Vorwürfe dieser Art keine Belege. Deutsche Gerichte darf man kritisieren. Aber dann bitte mit einer sachlichen Grundlage.

wenigfahrer
Da hier einige die Vorurteile

ansprechen, jede Nation hat bestimmte Sätze die hinter dem Rücken des anderen gebraucht werden.
Auch Türken haben welche wenn es um die Deutschen geht, und wir haben welche mit Italienern und so weiter und so weiter.

Und was in der Türkischen Presse über Deutsche und Deutschland zu lesen ist, ist keinen Deut besser.

Gruß

babohe
Nur gut, dass es bei uns keine Zensur gibt, aber

eventuell sollte das Gericht eine Liste mit Worten veröffentlichen, die bei einer Satire erlaubt sind.
Jeder der in Deutschland gute und schlechte Satire macht wird sich gerne daran halten.
Zensur ist bestimmt etwas anderes.

U-POINTER_Fan
Es muss Einschränkungen geben

Zugegeben, ich finde das Verhalten vom türkischen Präsidenten insgesamt äußerst bedenklich (kleiner Mann, ganz groß), aber den Medien darf einfach auch nicht einfach alles gestattet sein. Gut das der Journalistische- und auch Comedian-Handlungsrahmen jetzt mal auf den Prüfstand kommt.

skinnyfarmer
Noch peinlicher

als das Gedicht war die Reaktion von Frau Merkel. Boehmermann,Merkel,Erdogan-und schon wird aus einem doofen Provokationsversuch eine Staatsaffaere.

morph63
Realität schlägt Satire

Das in das Gesamtwerk eingebettete Gedicht habe ich auch nicht als Satire verstanden, es war ein Schmähgedicht. Aber das Gesamtwerk ist Satire.

Aber wenn wir schon beim Filetieren sind: Wissenschaftler sprechen von 98% genetischer Übereinstimmung zwischen Mensch und Schwein. Das müsste sich doch dann strafmildernd auswirken?

Teilzeit-Pegidist
um 17:47 von babohe

Es ist nicht fair, die Abwägung von Persönlichkeitsrechten der Zielperson der Satire gegen die Kunstfreiheit des Satirikers als Zensur zu bezeichnen. Rhetorisch nannte man das früher ein Totschlagsargument.

DerZeitgeist
@DieBoeseKoenigin

"...auf so eine vorpubertäte Weise von einem erwachsenen Mann unter Bezahlung von Rundfunkgebühren beschimpft werden darf, der scheinbar nicht in der Lage ist, auf anständige und ehrhafte Weise sein Geld zu verdienen."

RESPEKT - wundervoll geschrieben.
Danke!