Ihre Meinung zu Vor BGH-Urteil: Wichtige Fakten zum Fall Pechstein
Seit Jahren kämpft Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein juristisch gegen den Internationalen Eislaufverband ISU. Sie verlangt Schadensersatz für ihre Dopingsperre. Heute urteilt der BGH - und dabei geht es nicht nur um den Fall Pechstein, wie Kolja Schwartz erklärt.
TTIP läßt grüßen.
Hier haben wir ein gutes Beispiel für außerstaatliche Gerichtsbarkeit. Da die Verbände und der Gerichtshof nicht wirklich unabhängig voneinander sind, ist jeder Einspruch zwecklos.
Wenn etwas nicht gut ist, kann es immer noch als schlechtes Beispiel dienen. Ich drücke Frau Pechstein die Daumen, daß sie den Prozeß gewinnt. Alles andere wäre auch noch ein Signal an alle, die gesundheitlich nicht ganz der Norm entsprechen, daß sie ausgegrenzt und nicht gleichberechtigt anerkannt werden.