Moses Pelham

Ihre Meinung zu BVerfG zu Moses Pelham vs. Kraftwerk: Kopieren manchmal erlaubt

Darf der das? Produzent Pelham hatte zwei musikalische Sekunden der Elektropop-Pioniere von Kraftwerk gesampelt. Diese Kopie ist erlaubt, sagt nun das Bundesverfassungsgericht. Neues darf auf Altem aufbauen, so die Entscheidung. Von Gigi Deppe.

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29 Kommentare

Kommentare

Tagesscheu
Der Moses ist gierig

Mit Kunst hat das nichts zu tun. Ich habe auch schonmal was gesampelt, als künstlerische Referenz. ... aber dann habe ich den Urheber gefragt und akzeptiert, als der das nicht wollte - trotz einem guten finanziellen Angebot. War schade, aber künstlerisch kein Problem. Mein Werk war auch ohne das Sample gut, es wäre nur um einen idellen Kontext gegangen. Und wäre es bei Moses auch nicht gewesen. Die Wahrheit ist - er hat sich ungefragt bedient und will das nicht einsehen. Mir tut es Leid für Kraftwerk, die ihr Werk in diesem ungewollten Kontext hören müssen.

Karl der Hammer
Das Urheberknecht: Eine bedingt sinnvolle Einrichtung

Zwar haben es beim Streit um das Urheberknecht die Spötter leicht, welche hier schlicht erklären, daß die größten Maler, Bildhauer, Musiker, Philosophen, Dichter, Schriftsteller und Staatsmänner schon gelebt haben und deren Werke mittlerweile Gemeingut geworden sind, aber dies ist für die Genießer neuer Werke ebenso wie für deren Schöpfer nur ein schwacher Trost; und gerade letztere sind durch das liebe Zwischennetz und die computergestützten Kopier- und Vervielfältigungsgeräte arg gebeutelt, denn damit kann jedes Musikstückchen, Büchlein oder Filmchen im Handumdrehen an alle Welt verteilt werden, ohne daß die Macher dafür auch je nur eine müde Mark erhalten werden. Die Spötter haben zwar mit diesen kein Mitleid, weil man für das, was sich heute Kunst nennt eigentlich eher Strafe bezahlen müßte als daß man dafür einen Lohn fordern dürfte. Wie der Zwist zufrieden stellend gelöst werden kann, steht allerdings in den Sternen, da beide Fraktionen recht mächtig zu sein scheinen.

MRedZac
Sehr gut...

...es wird ohnehin mal Zeit, das adäquierte Urheberrecht mal gründlich zu reformieren. Insbesondere auch im Hinblick auf die Gema: Es kann nicht sein, dass dort weniger bekannte Künstler mehr an Mitgliedsbeiträgen zahlen als sie an Ausschüttungen aufgrund eines ungerechten Verteilungsschlüssels erhalten, obwohl ihre Werke tausendfach gespielt wurden. Heute wurde ein erster Schritt in Richtung Aufweichung gemacht - gut so ! Viele weitere müssen jetzt noch folgen.

mr.quick
Neue Möglichkeiten..

Meinen Glückwunsch.. da werden in Zukunft viele Musiker die weniger bekannt sind ihre Beats, Melodien und Kompositionen bei bekannteren Musikern wiederfinden. Alles ganz Legal.. Neue Geschäftsfelder tun sich da auf.. Mein herzliches Beileid für die letztgenannten.

Biocreature
Einfach ein falsches Signal für „Kunsträuber“

Die Richter hätten mal überlegen sollen aus welchen Lied der 2 Sek. Anteil heraus kopiert worden ist.
Nach meiner Erkenntnis handelt es sich um das Werk „Metall auf Metall“ mit einer orig. Spiellänge von „nur“ 1:46 auf der Platte.
Es ist ein sehr berühmtest Lied und der loob bildet die Basis des Songs.

So und darauf wurden eben diese 2 Sek. kopiert und als Dauerschleife hinter den neuen Song gelegt.

Ich empfinde dies als sehr bedenklich, wenn ein anderer Künstler (wobei man sich hier darüber streiten kann, ob Pelham ein Künstler ist) nun einfach wichtige Teile eines Musikstückes einfach kopieren darf.

Meine Meinung:
Beim direkten Vergleich Kraftwerk zu Pelham würde er den kürzeren ziehen, wenn es um den Einfluss von deren Musik auf andere Künstler geht.

Gast
Danke!!! Mal abgesehen vom

Danke!!!
Mal abgesehen vom Hip Hop. Ein gegenteiliges Urteil wäre einem Verbot meiner Lieblingsmusik gleichgekommen, ist sie doch eine schier endlose Variation des "Amen Breaks"...

Lang lebe Drum & Bass ;)

dony
Definitiv kein Diebstahl

In der Rap Musik ist es ein festes Element beim Beat basteln. Es werden aus einzelnen samples ganz neue Stücke komponiert. Sicherlich gibt es auch viele Beatbauer, die gleich eine ganze Melodie über nehmen. Diese sind aber auch weiterhin verpflichtet das Urheberrecht einzuhalten. Klar haben sich heut zu Tage manche Produzenten darauf spezialisiert, einzelne Samples aufzunehmen, um diese zu verkaufen nur haben diese dann halt manchmal das Nachsehen. Aus einem fertigen Lied einzelne Töne heraus zu ziehen ist zum Glück künstlerische Freiheit. Ansonsten kommt am Ende auch jemand auf den Gedanken sich Songstrukturen und Harmonieabfolgen rechtlich einzeln schützen zu lassen.

Himene
Ich verstehe die ganze Sache ehrlich gesagt nicht.

Denn es gibt doch einen millionenschweren E-Commerce Markt auf dem Künstler ihre mittels professionellen Studio-Geräten schon nur milisekundenlange "Sounds" aufwendig erschaffen und anschließend entweder für eigene Werke verwenden und/oder wie meist der Fall in sog. "Sound-Libraries" gebündelt an Händler verlizensieren.

Soll das dann heißen, dass dieser Markt morgen in Deutschland nicht mehr existiert, weil hier die musikalische Einheitsgröße von 2 Sekunden üblicherweise unterschritten wird?

Dieser P. war doch einfach nicht fähig das gewünschte Werk selbst fertigzustellen und hat sich deshalb z.B. bei Kraftwerk bedient. In Ermangelung eigener Produktionsfähigkeiten, attraktive Elemente fremder Werke schlicht auszukopieren, anstatt solche eigens hervorzubringen, ist doch lächerlich. Selbst wenn sich das routinierte kopieren fremder Werke unter die Kunstfreiheit subsumieren lässt, wäre ein solches Recht dann nicht in eine Art praktischer Konkordanz mit insb. Art. 14 GG zu bringen?

john jonson
Urheberrecht vs Leistungsschutzrecht

Nahezu alle Kommentatoren verwechseln das Urheberrecht mit dem Leistungsschutzrecht.
Wenn ein Schlagzeuger/Programmer einen "Drumgroove" spielt/programmiert, ist das noch lange keine Komposition. Er entscheidet aber, wer seine Arbeit kommerziel nutzen darf (Leistungsschutzrecht).
Wer eine Spur von Anstand besitz, fragt den Leistungsrechteigner, ob er es verwendern darf oder benennt ihn zumindest auf seiner Produktion.
In meinen Augen bereicherte sich Herr Pelham an der Arbeit von Kraftwerk.

das ding
Gutes Urteil

Lieber ein paar dreiste Kopierer in Kauf nehmen, als ein ganzes Musikgenre wie den Hip-Hop und darueberhinaus eine normale kreative Methode generell zu zerstoeren. Im Grunde ist der Konflikt als solcher lapidar, sondern wird erst durch die heutigen technischen Moeglichkeiten zur einem Thema der WIRTSCHAFT und nicht zu einem kuenstlerischen Thema, sowohl automatisch als auch dazu willentlich gemacht. Geld regiert auch diese Welt - und nun wird diese gierfoerdende Maxime etwas beschnitten. Man kann sagen: Das habt ihr nun davon, immer alles haben wollen, aus jedem Pups ne Mark machen...und nun kommt es halt mal anders. Kraftwerk bleibt musikalisch Kraftwerk, also wo ist das Problem? Ein halber Pfennig weniger von einer Mark?

Kritikbuero
Ausgerechnet Pelham hätte dieses Urteil nicht verdient..

Pelham ist, ähnlich wie Bushido, für die besonders vehemente Abmahnung seiner Fans bekannt, die seine Musik in Tauschbörsen herunterladen. Die Abmahnungen sorgen für massives Mehreinkommen.

Die Entscheidung des Gerichtes finde ich aber richtig. Sampling ist nicht nur Teil des Hip-Hop, aus den Samples wird eine ganz neue Musik gebastelt. Demzufolge ist das Original gar nicht mehr oder kaum noch wiederzuerkennen! Urheberrecht bei kommerzieller Nutzung finde ich übrigens ok! Ohne würde jeder nur noch von jedem abkupfern und gar nichts eigenes mehr produzieren. Auf gutes Sampling trifft das nicht zu, da sollte etwas völlig neues entstehen! Gute Entscheidung!

karwandler
re biocreature

"Die Richter hätten mal überlegen sollen aus welchen Lied der 2 Sek. Anteil heraus kopiert worden ist.
Nach meiner Erkenntnis handelt es sich um das Werk „Metall auf Metall“ mit einer orig. Spiellänge von „nur“ 1:46 auf der Platte.
Es ist ein sehr berühmtest Lied und der loob bildet die Basis des Songs."

Und ist diesem Kunstwerk nun irgendwas an künstlerischem Wert oder materieller Verwertbarkeit abhanden gekommen?

Doch exakt Nullkommanix.

Himene
Viel Lärm um nichts:

"Urteil vom 31. Mai 2016
1 BvR 1585/13

Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben. (...) Das vom Bundesgerichtshof (...) eingeführte zusätzliche Kriterium der fehlenden gleichwertigen Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz ist nicht geeignet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer ungehinderten künstlerischen Fortentwicklung und den Eigentumsinteressen der Tonträgerproduzenten herzustellen."

Der BVerfG sagt ja gar nicht, dass es okay war, dass der P. so ein Dieb ist. Sondern nur, dass die Begründung des BGH unzureichend ist. Und es grdsl. möglich ist, dass Urheber- hinter Künstlerinteressen zurücktreten müssen. Wobei ich mir gewünscht hätte, dass der BVerfG sagt Ps Werke seien schon keine Kunst.

das ding
Zum Beispiel Blues

Wo wuerde Kopierverbot hinfuehren? Man koennte keinen Blues mehr spielen. Sind doch alles dieselben "Loops" und schwupps springt einer hinter dem Busch hervor und sagt er waere der Erste, oder jedenfalls der erste noch Lebende nach dem zuletzt Gestorbenen. Stimmt natuerlich: Auch ein Blues Schema war mal das erste mal da und wenn damals derselbe Geist wie heute geherrscht haette, gaebe es den heute wohl nicht oder nur gegen Gebuehr.

moas
Eigentlich totaler Blödsinn

"Kopieren" im Sinne des Sampling war immer erlaubt und wird es immer bleiben. Es war schon immer wichtig dabei, zu hinterfragen, ob damit etwas Markantes kopiert wird (Telekom-Jingle erkennt jeder) oder etwas, das eh jedes Werk hat (4/4 Beat mit Bass auf 1 und Snare auf 3).
Das haben die Richter hier mal völlig über Bord geworfen, obwohl es immer so war und genau so sein sollte. Ich maße mir jetzt nicht an, beurteilen zu können, inwiefern das betroffene 2-Sek-Stück markant war und Leute an Kraftwerk erinnert (wobei ich mir vorstellen kann, dass Kraftwerk schon markant ist und die 2 Sek. ebenfalls als Schleife genutzt wurden), aber hier wurde ziemlich oberflächlich und über die falschen Beweggründe geurteilt. Am Ende geht es eben doch wieder nur ums Geld (welchen (umnachweislichen) Schaden hat der "Bestohlene"?), statt um Kunst.

Zundelheiner
@16:13 von Karl der Hammer

ihrem Kommentar kann ich mich uneingeschränkt anschliessen....

Leser_59
Häh???

>>>> Ein gegenteiliges Urteil wäre einem Verbot meiner Lieblingsmusik gleichgekommen <<<<

Selbst die 2 Sekunden komponieren, tüfteln bis es gut ist und dann sampeln, bzw. als Loop unter deine "Lieblingsmusik" legen, fertig.

Dauert aber zu lang bzw. MOSES MAN KANN ES NICHT oder ist unfähig dazu.

ricosi64
Nur sekundenkurz...

aber eben als Sequenz wiederholt. Ich hab das umstrittene Stück vor einiger Zeit mal gehört. Davor hab ich mir gedacht "was solls, wegen dieser 2sekündigen Sequenz so einen Aufstand zu machen". Als ich das Stück dann gehört hatte, wurde mir klar wie stark das neue Stück auf dem Kraftwerksound aufbaut. Ich kann nicht nachvollziehen, wie sowas durchgehen kann.
Eine Schande für "Künstler" wie Moses wer auch immer, auf alte Sachen zurückgreifen zu müssen. Viel schlimmer jedoch, dies ohne Rücksprache zu tun.
Was Moses wohl sagen würde, wenn seine eigenen Sachen ohne Rückfrage wiederverwendet werden? Ich kenn nichts von ihm, vermute jedoch, dass sein (eigenes) Zeug nicht annähernd so gut wie das Kraftwerk-Material.

Groovebusters
Zwei Sekunden passen?

Es ist immer wieder schön zu hören, wie Richter mit dem geistigen Eigentum anderer leichtfertig umgehen. Darf ich dann auch Teile eines Bildes z.B von Newton benutzen? Etwas aus einem Text z.B. von Brecht verwenden und das dann mein Eigen nennen?
Traurig ohnehin, daß der "Künstler" P. nicht selbst auf diesen Groove gekommen ist. Es wäre fair gewesen, wenn er die Urheber zumindest gefragt hätte!
Und ich denke und hoffe, daß lassen die geschätzten Kollegen von Kraftwerk nicht auf sich sitzen.

Tagesscheu
@ 18:15 von das ding

Es geht nicht ums kopieren einer musikalischen Formel. Das ist sogar wichtig, der Blues ist das beste Beispiel. Sondern um die Übernahme einer fremden Aufnahme.
Man kann auch Jumpin Jack Flash sampeln, irgendwas drübertexten und dann behaupten, die Stones haben ja eh alles von den Schwarzen geklaut (was ja nicht ganz falsch wäre). Aber, hier geht es um die konkrete Aufnahme eines anderen Künstlers, der das nicht wollte. Ist doch schon was anderes.

Tagesscheu
@18:25 von moas

Am Ende geht es eben doch wieder nur ums Geld (welchen (umnachweislichen) Schaden hat der "Bestohlene"?), statt um Kunst.
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Naja, Kraftwerk sind schon öfter gesampelt worden. Das sie in dem Fall auf ihr Recht pochen, ist nicht ganz unverständlich. Und zwar ausschliesslich aus künstlerischen Gründen. Das muss man doch akzeptieren.
Welcher Schaden entsteht, ist ja nur für den Streitwert wichtig, weil Kraftwerk davon erst erfahren hat, als es schon zu spät war. Das hat Moses P in Kauf genommen und nun will er drum herum kommen. In erster Linie ist der künstlerische Ausdruck des original Künstlers zu schaden gekommen. Um entgangene Einnahmen geht es eher weniger, wohl darum, dass dieses Stück in dieser Form so nicht existieren würde. Wenn das sample unwichtig war, warum ist es dann drin usw...
Sampling war im übrigen nie erlaubt, sondern im Idealfall geduldet.

Gast
@ leser 59

Das jetzt hier zu erklären führt zu weit.
Ich denke wikipedia hilft dir da mehr, als ich es könnte.

Oh und soviel vorneweg. "Kunst" ist mit "künstlich" verwandt. Käme es von "können", hieße es "Könnst" ;)

Demokratiezukunft2016
Nochmal: das heute war eine Sternstunde in Sachen Musik

Zu diesem Urteil sage ich nochmal DANKE an das Bundesverfassungsgericht. Denn bei so einem kurzen Tonfetzen der extrem schwierig nachzuspielen ist in dieser Tonqualität und auch in dieser Form finde ich es total in Ordnung, wenn man sowas nutzen darf.

Außerdem: nicht nur der Hiphop - und hier oute ich mich mal dass ich gerne Hiphop höre - lebt vom Sampling, sondern auch andere Musikrichtungen wie Popmusik oder Rockmusik.

Von daher meine ich, dass Sampling in der Musik grundsätzlich fuer alle Stilrichtungen erlaubt sein sollte und dieses Sampling eben nicht nur auf den Hiphop beschränkt sein sollte. Und auch das mit der Verguetungspflicht fuer solche Samples sehe ich so nicht, weil diese Samples kein eigenständiges Werk an sich darstellen sondern nur einen Ausschnitt aus einem Werk von wenigen Sekunden. Daraus kann man keinen eigenständigen Gewinn ziehen.

mr.quick
HipHop..

Also wenn Richter sich Gedanken machen das eine bestimmte Musikrichtung ohne das ein Werk eines anderen nicht möglich sein, na dann Gute Nacht Deutschland für alle Urheber... Das würden einige sehr gerne auf andere Bereiche von urheberrechtlich geschützen Werken übertragen. Und das wird auch in Zukunft mit Sicherheit als Argument dienen sich einfach bei anderen zu bedienen.

rossundreiter
Oha.

"[...] Die ökonomische Verwertbarkeit des ursprünglichen Tonträgers wurde dadurch nicht gemindert."

Das ist wirklich hochinteressant. Heißt dieser Satz in der Urteilsbegründung etwa, jede Vervielfältigung und Verbreitung digitaler Inhalte ist ab sofort vom BverfG genehmigt?

Wenn dieser Satz in der Begründung fällt, müsste das doch eigentlich so sein.

Aber warum steht in der Begründung dann auch, dass die Sequenz sehr kurz war? Undurchsichtig.

CultureFlop
Leider

hat das BVerfG so geurteilt. Hätten die Richter die Werke von Kraftwerk angehört, so wäre Ihnen, so wenn Sie Musik hören können, aufgefallen, dass dieser Sound-Pattern das Markenzeichen von Kraftwerk ist. Man vergleiche mal: Autobahn mit Metall auf Metall. Ein Muster zieht sich durch alle Werke von Kraftwerk. Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster wurden hier verletzt.
Hätte Kraftwerk bessere Anwälte, hätten sie gewonnen.

Nutzer

"Am Ende geht es eben doch wieder nur ums Geld (welchen (umnachweislichen) Schaden hat der "Bestohlene"?), statt um Kunst."
..
Nein. Am Ende geht es darum ob der Urheber bestimmend darf, was mit seinem Werk geschehen darf und was nicht. Das BfG entmündigt hier die Künstler und läßt deren Leistung unberücksichtigt.
.
Wieviele Minuten lang hat Produzent Pelham die 2 Sekunden wiederholt ?

Demokratiezukunft2016
@ all: hier mal die Ausfertigung des Urteils von heute

@ all

Sodele ich habe jetzt mal die schriftliche Ausfertigung des Urteils fuer euch vom BVerfG direkt:

https://tinyurl.com/zpr6ufa
bundesverfassungsgericht.de: Urteil vom 31. Mai 2016 Aktenzeichen 1 BvR 1585/13

Und in diesem Urteil steht ganz klar drin, das unser deutsches Urheberrecht hinter das EU-Recht zurueckzutreten hat:

3. Der Bundesgerichtshof kann bei der erneuten Entscheidung die hinreichende Berücksichtigung der Kunstfreiheit im Rahmen einer entsprechenden Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG sicherstellen. Hierauf ist er aber nicht beschränkt. Eine verfassungskonforme Rechtsanwendung, die hier und in vergleichbaren Konstellationen eine Nutzung von Tonaufnahmen zu Zwecken des Sampling ohne vorherige Lizenzierung erlaubt, könnte beispielsweise auch durch eine einschränkende Auslegung von § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG erreicht werden.

Demokratiezukunft2016
Das Urteil besagt: unser deutsches Recht gilt nicht mehr!

Dieses Urteil besagt eindeutig: unser deutsches Recht gilt nicht mehr!! Ab jetzt gilt EU-Recht:

https://tinyurl.com/zpr6ufa
bundesverfassungsgericht.de: Urteil vom 31. Mai 2016 Aktenzeichen 1 BvR 1585/13

Soweit Nutzungshandlungen ab dem 22. Dezember 2002, auf welche die Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union anwendbar ist, betroffen sind, hat der Bundesgerichtshof als zuständiges Fachgericht zunächst zu prüfen, inwieweit durch vorrangiges Unionsrecht noch Spielraum für die Anwendung des deutschen Rechts bleibt. Erweist sich das europäische Richtlinienrecht als abschließend, ist der Bundesgerichtshof verpflichtet, effektiven Grundrechtsschutz zu gewährleisten, indem er die Richtlinienbestimmungen mit den europäischen Grundrechten konform auslegt und bei Zweifeln über die Auslegung oder Gültigkeit der Urheberrechtsrichtlinie das Verfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV vorlegt.