Böhmermann

Ihre Meinung zu Gericht entscheidet gegen Böhmermann-Gedicht

Moderator Böhmermann darf Teile seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan wegen des schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht wiederholen, so das Landgericht Hamburg. Es gibt mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag von Erdogan statt.

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62 Kommentare

Kommentare

Johannes48

Das Gedicht für sich alleine (ohne den Rahmen, in den es bei der TV-Sendung eingebunden war) ist nun einmal Schmähgedicht. Ohne diesen Rahmen sollte es daher auch nicht vorgetragen werden.

willi wupper sen.
er muss es ja auch nicht wiederholen

jeder weiss, was sache ist.

WM-Kasparov-Fan
Die Ehre - ein hohes Gut ;-)

Ich liebe verbale Verletzungen.
(anscheinend aber nicht die Mehrheit der Mitteleuropäer und Deutschen)

Romantik, Mittelaltertum und deren ritterliche Ehrgefühle in allen Ehren, aber die heute im Kapitalismus (2016) existierenden Gefühle müssen einfach stark verletzt werden!
Damit sich wenigstens etwas bewegt.

Gast

Alles hat eine Grenze. Wenn Äußerungen in den Persönlichkeitsbereich eines anderen Menschen gehen und diesen beleidigen, können wir nicht mehr über Meinungsfreiheit reden.

Auch dies ist in unserem Grundgesetz geregelt. Das wird durch diesen Urteil bestätigt.

Demokratiezukunft2016
In der Sache teile ich die Meinung des Gerichts nicht ganz

In der Sache wuerde ich es mal nicht so ganz so sehen wie dieses Landgericht.

Dieses Teil ist insgesamt Kunst wie das Gericht richtig feststellt. Aber im Uebrigen schließe ich mich dem Kommentar von Boemermanns Anwalt an:

https://tinyurl.com/h5brnmq
spiegel.de: Erster Beschluss in Böhmermann-Affäre: Landgericht Hamburg verbietet Teile des "Schmähgedichts" (Dienstag, 17.05.2016 – 18:11 Uhr)

Jan Böhmermanns Anwalt, Christian Schertz, sagt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch". Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht", sagt Schertz. "Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt."

nikioko
Scherzanwalt Dr. Witz hat gesprochen...

Das ist genau der Knackpunkt: das Gedicht für sich allein betrachtet ist ehrverletzend und darf natürlich so nicht wiederholt werden. Deshalb bekommen ja auch alle die Ärger, die jetzt das Gedicht auf Demos etc. herausplärren. Das Gedicht in seinem ursprünglichen Zusammenhang hingegen war Teil einer Satire, und da gibt es kein teilweise. Von daher ist in der Hauptsache mit einem Freispruch für Böhmermann zu rechnen.

Paco
Volle Zustimmung

Ohne Erdogan zu mögen, zu recht! Würde das Gedicht als Kommentar, hier im Forum bei einer passenden Gelegenheit, abgedruckt? Nie und nimmer. Hier wird doch schon zensiert ohne das jemand beleidigt wird.
Jetzt aber schnell zensieren sonst merkts noch jemand.

major atom
Gedicht

dann trage ich es eben vor , und 1mio andere. YOUTUBE machts möglich

kleinermuck2012
Gutes Urteil! Wo kämen wir

Gutes Urteil!
Wo kämen wir hin, wenn man unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit alles dürfte.
MfG

texdan

bei allem Verständnis dafür, dass es nicht sein kann, dass ein emotionaler türkischer Staatsmann so in deutsche Belange eingreift (was er im Übrigen selbst niemals zulassen würde), finde ich die Entscheidung des Landgerichts Hamburg dennoch nachvollziehbar.

Böhmermann's sogenanntes Schmähgedicht betrachte ich weder als Kunst noch als Satire - es ist schlicht und ergreifend geschmacklos. Zudem wusste er vor seiner Verlesung des Gedichts was er tut. Wenn er das nicht in Kauf nahm, hätte er so eben nicht vorgehen dürfen. Schon sein letztes Interview, in dem er die Entscheidung der Kanzlerin anprangerte, konnte ich nicht ernst nehmen. Da muss er durch...

Bernd1
Das habe ich erwartet!!

Ich habe die Sendung live gesehen in der Böhmermann (den ich ansonsten sehr mag) dieses Schmähgedicht abgelassen hat. Mir war noch während der Sendung klar dass das vor Gericht enden wird und zwar zu Ungunsten von Böhmermann!
Das war zwar jetzt nur eine ersten Stufe mit dieser einstweiligen Verfügung aber ich gehe davon aus dass es am Ende eine Geldstrafe für Böhmermann geben wird.
Und das ist auch richtig so, denn das war KEINE Satire mehr!

pauline_8
Eigentlich selbstverständlich

daß man diesen "Text" nicht wiederholt.
.
Dazu sollte Böhmermann schon aus eigener Einsicht kommen. Die Reaktion in D hat gezeigt, daß es über der Grenze des Erlaubten war.
.
Damit ist das Ziel, diese Grenze zu testen, erreicht worden.

CultureFlop
Jede andere Rechtsauffassung

des Gerichts wäre Rechtsbeugung. Böhmermann hätte vorher das Gehirn einschalten sollen. Ich wünsche ihm eine saftige Strafe.

Crosterland
Fakalien- und Gossensprache als "Kunst" und "Satire"

"[...] Als Erfolg wertet Schertz die Tatsache, dass das Gericht das Gedicht als Kunst und Satire einstufe.[...]"

So weit ist es inzwischen gekommen: Widerlichkeiten aus der Jauchengrube unsere Sprache werden als Kunst und Satire hochstilisiert. Ein beispielloser Affront an alle Satiriker, Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschlands Vergangenheit und an all jene, die diese Errungenschaften unserer Zivilisation hochhalten.

Das hat mit berechtigter Kritik und Protest an dem autoritären Gehabe und dem gewalttätigen Regierungsstil Erdogans nichts zu tun.

Meine Meinung.

gman
Abwarten bis die Fakten auf dem Tisch sind

Man muss das Urteil (Az.: 324 O 255/16) selbst lesen, ob das Gericht das Gedicht tatsächlich und uneingeschränkt als Kunst und Satire eingestuft hat. Man kann keinem Bericht und keiner Kommentierung in dieser Sache mehr trauen. Der Kommentierung von Bömermanns Anwalt kann ich jedenfalls nicht folgen. Das Verbot spricht eine andere Sprache!

Mit Kunst und Satire hat das Pamphlet nichts zu tun. Die Grenzen hat Bömermann eindeutig überschritten. Art. 1 GG gilt für jeden Menschen, auch für Herrn Erdogan! Im Rechtsstaat haben sich die Judikative wie die Exekutive an das Grundgesetz und die Gesetze zu halten.

Dieses Pamphlet ist in jedem Zusammenhang eindeutig ehrverletzend. Die Verpackung ändert daran kein Jota. Es wurde ja ausgepackt!

Rumpelstielz
Solange es sich um Schweinereien,...

Scherze und Knüttelferse handelt - aber was, wenn Juristen befinden, dass die Wahrheit nicht mehr laut verkündet werden soll??
Wenn die Erde nicht mehr Rund sein darf, wer findet dann sein Ende, die Freiheit, die Wahrheit und/oder die Ehre finden alle ihr Ende an der selben Schranke - am Brechen (oder einschläfern) des freien Willens.

HMaier
So, so, ehrverletzend ...

wer hätte das gedacht. Das war vermutlich jedem neutralen Beobachter auf den ersten Blick klar. Erfreulich ist, dass die Richter sich offensichtlich vom Trommelwirbel mancher Medien und insbesondere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht beeinflussen lassen haben. Ganz im Gegenteil zu Teilen der Politik.

Erich Kästner
Seltsame Überschrift

"Böhmermann-Gedicht ist ehrverletzend"

Nein, ist es nicht, liebe tagesschau. Das hat das Gericht auch überhaupt nicht gesagt! Es hat verboten, einzelne Passagen erneut vorzutragen. Andere darf er weiterhin wiederholen.

Ich schließe mich dem "Urteil" von Böhmermanns Anwalt an: Das Gericht macht den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht.

Immerhin ist es ein Landgerichtsurteil, das zudem eine Eilentscheidung war. Die nötige Zeit, um sämtliche Aspekte zu berücksichtigen, gibt es da überhaupt nicht. Das ist das Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

OnlyHuman
Interessant, dass für Religionen...

...solche Begründungen, wie sie das Landgericht bringt, nicht gelten. Denn ich empfinde große Teile von Thora, Bibel und Koran auch als Schmähkritik. Schlimmer noch, in diesen Büchern wird Gewalt, Frauenverachtung, Mord, Homophobie, die Verfolgung Andersdenkender etc. gutgeheißen und begrüßt. Im Namen der Religionsfreiheit ist im Rahmen von Schriften anscheinend alles erlaubt. Da traut sich kein Gericht ran.

Aber ein so harmloses Gedicht ist teilweise schmähend und ehrverletzend. Ganz ehrlich: Thora, Bibel und Koran sind unglaublich schmähernder und ehrverletzender. Diese Schriften dürften eigentlich mit der Begründung des Landgerichts nicht mehr vollständig wiedergegeben und veröffentlicht werden.

pr1971

Hätte Jan Böhmermann sein Gedicht mit etwas Musik untermalt dann wäre Deutschland beim ESC nicht letzter geworden

Puqio
Endlich wird mal RECHT gesprochen und Grenzen gesetzt

Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Das gilt auch für H. Böhmermann.
Aber er ist jetzt pupulär geworden.
Das war sein Ziel.

carisma
Das ging zu weit

Wenn ähnlich über den Papst, Obama oder über Juden gedichtet wird....es muss Grenzen geben. Ansonsten ist es für eine Gesellschaft nicht positiv.

harry_up

Gottseidank!
Ich frage mich, wie man in Deutschland und anderswo reagiert hätte, wenn Herr Böhmermann im genau gleichen Stil wie bei seiner Ode über Erdogan über Juden hergezogen hätte. Ich bezweifle stark, dass man auch hier für “Satirefreiheit“, “Meinungsfreiheit“ usw. plädiert hätte.
Das war, und ich wiederhole mich da zum x-ten Mal, Mist und nichts anderes.

harry_up

...ach, und ich vergaß: Ich bin durchaus dafür, dass Herr B. eins auf den Hut kriegt. Meine Meinung!

Der weise Mann
Jurisdiktion

Schön, dass es in diesem Land Gewaltenteilung gibt.
Böhmermann wird sicher nicht hingerichtet werden.
Auch schön.

felix12
Motten starren auf das Licht

Na ja. Wir sind halt Motten, die auf das Licht (Gedicht) starren - um es herum fliegen und dabei den Raum (das Gesamtkunstwerk) nicht mehr sehen. Nun - die Motten verbrennen sich wohl dabei - aber ihr Verhalten ändern sie nicht.

Erich Kästner
@gman

"Dieses Pamphlet ist in jedem Zusammenhang eindeutig ehrverletzend. Die Verpackung ändert daran kein Jota. Es wurde ja ausgepackt!"

Falsch. Verschiedene Medien haben "das Paket ausgepackt". Im neo magazin royale wurde überhaupt nichts ausgepackt, sondern alles im Komplettpaket serviert. Sonst wäre jede Satire verboten. Man muss nicht in jedem 2. Satz sagen "das ist Satire", wenn die Sendung als Satiresendung gekennzeichnet ist.

Die Argumentation mit Art. 1 GG ist genauso widersinnig. Es liegt in der Natur der Satire, bewusst zu verletzen. Deshalb war ja auch Merkels Satz so überflüssig. Die von Erdogans Anwalt ins Spiel gebrachte Art. 1 GG ist nicht das Grundgesetz, sondern ein Artikel. Andernfalls wäre jegliche Satire verboten. Ist aber nicht so! Zum Glück...

Erich Kästner
@harry_up

"Ich frage mich, wie man in Deutschland und anderswo reagiert hätte, wenn Herr Böhmermann im genau gleichen Stil [...] über Juden hergezogen hätte."

Das wäre Rassismus. Böhmermann hatte gezielt eine Person mit fragwürdiger Haltung zur Demokratie zum Ziel. Diese Person ist durch ihre fragwürdige Haltung zum Thema Meinungsfreiheit aufgefallen. Dieses Thema war Gegenstand der öffentlichen, bundesweiten Diskussion.

Das alles erlaubt, provokative Satire zu machen. Ein Gedicht gegen Juden hätte keinen einzigen dieser Rechtfertigungsgründe. Der Vergleich hinkt deshalb völlig.

Baba

bei allem Verständnis dafür, dass es nicht sein kann, dass ein emotionaler türkischer Staatsmann so in deutsche Belange eingreift (was er im Übrigen selbst niemals zulassen würde)

Naja, vielleicht geht es ja um Erdogan, und nicht um Merkel oder Joachim Gauck.

derkleineBürger

Kann Böhmermann jetzt nicht stattdessen den einen Ausschnitt einer speziellen Rede von Herrn Seif im Bundestag einspielen?
-> mit Musikuntermalung wäre es doch wieder Kunst...& er persönlich würde es nicht zitieren...
...lt. Ralf Höcker war der Beitrag von Herrn Seif vollkommen in Ordnung - also (auch ohne Musik) zitierbar ohne mögliche Klage durch ihn?

Demokratiezukunft2016
@ major atom (19:14): youtube macht es nicht mehr möglich

hi major atom

dann trage ich es eben vor , und 1mio andere. YOUTUBE machts möglich

youtube nicht mehr. Dort wurde es zensiert. Aber: es gibt noch genug andere Querlinks im Netz wo es das Teil zu haben gibt... Und bei mir macht es die externe Festplatte möglich. Denn ich habe mir das Teil VOR der Zensur auf youtube runtergeholt und gesichert...Tja.. so viel dazu. Zensur bringt nichts.

Außerdem bin ich mal gespannt, welche Textstellen das Gericht hier konkret anmeckert. Denn ich sehe da noch sehr viele Stellen mit eindeutigem politischem Bezug. Zum Beispiel dass hier:

Und Minderheiten unterdrücken

oder dass hier:

Kurden treten, Christen hauen

Außerdem hat rp-online.de den Text vollständig öffentlich gelassen. Hier gucken:

https://tinyurl.com/zeq5sv9
rp-online.de: Böhmermanns Schmähkritik im Wortlaut ( 18. April 2016 | 12.59 Uhr)

Und auch hier nutzt Zensur nichts, weil ich einen Backsicherungs-Screenshot habe.

Bernburger49
@20:11 von Erich Kästner

Herr Böhmermann hätte dann eben ein Gedicht über Netanjahu oder Obama machen können, also ganz konkrete Personen. Traut er sich aber nicht.

Gast
@Erich Kästner

Nehmen sie für den Vergleich anstelle "Juden" einfach Herrn Netanjahu, vielleicht wissen sie dann, was gemeint ist und können sich überlegen, wie dann wohl die Folgen wären.

miss_verstaendnis

Wieso ist in dieser Angelegenheit das LG Hamburg zuständig?

Rückenwind
@19:01 von WM-Kasparov-Fan

was hat der Kapitalismus damit zu tun? Warum müssen gerade da Gefühle stark verletzt werden? Sie schreiben :"damit sich da wenigstens etwas bewegt" Sehe ich anders: in einer immer kälteren Welt,sollte man eher warmherziger sein.
Was Sie da ansprechen ,erinnert an bedauernswerte Teenies die sich ritzen müssen um überhaupt etwas zu spüren. Finden Sie das toll ?

pipilampumpf
19:01 von WM-Kasparov-Fan

"Ich liebe verbale Verletzungen."

Ich liebe verbale Verletzungen nicht.

Aber mitunter sind sie die einzige und letzte Möglichkeit auf ein immer wieder kehrendes verletzendes Verhalten zu reagieren und/oder sich Personen vom Leib zu halten, wenn alles andere nicht mehr hilft und stellen eine Alternative zu körperlichen Verletzungen dar.
Welche Personen muss man sich vom Leib halten?
Personen, die die eigenen Grenzen immer wieder verletzen und klare Aussagen, Bekundungen, Aufforderungen etc. einfach immer und immer wieder (bewusst) ignorieren.

Auch wenn man sowas kaum fassen kann, dass es solche Menschen gibt. Ich hatte leider immer wieder Kontakt mit solchen Personen.
Aus Spaß beleidigt wohl keiner. Es gibt immer einen Grund.

Demokratiezukunft2016
Das Video mit dem Erdogan-Gedicht gibt es frei im Netz

Außerdem gibt es auch das Video immer noch frei im Netz. Guckt mal hier:

https://tinyurl.com/zzslx9v
merkur.de: Böhmermann-Gedicht gelöscht - so sehen Sie es trotzdem (26.04.16 10:53)

oder hier beim Cicero:

https://tinyurl.com/hbnjj6u
cicero.de: Das Böhmermann-Video im Original (13. April 2016)

Von daher: das Gedicht ist immernoch frei im Netz und es gibt permanent Backbone-Links! Zensur UNMGÖLICH, Mr. Erdowahn!! Tja.. so viel zur Sperre und Zensursula...

Demokratiezukunft2016
@ missverstaendnis (20:25): Zuständigkeit wegen Wohnort

@ missverstaendnis

Das ist das Verfahren nach § 185 StGB, bei dem Boehmermann an seinem Wohnort verklagt wurde. Und sein Wohnort ist in der Nähe von Hamburg. Dadurch ergibt sich die örtliche und sachliche Zuständigkeit des LG Hamburg.

Ich hoffe, ich konnte damit ihre Wissensluecke schließen.

Gast
An alle Satireverteidiger...

Metaebenenfanatiker und Verteidiger der Meinungsfreiheit: wenn euer Standpunkt objektiv ist, es euch nur um die Sache und nicht um euer emotionales Verhältnis zu Herrn Erdogan geht bedeutet das, dass bei stringenter Verfolgung dieses Ansatzes Herr B. beim nächsten Mal "rein satirisch" eine Zuschauerin erwürgen kann. Es kommt nur darauf an, in welchen Kontext er das stellt, auf welche Metaebene er das hebt und wie man das dann als untrennbares Gesamtkunstwerk zu betrachten hat. Da graust es einem.

Gast
Voll normal….

Das Gericht hat in der 'Sache' nicht entschieden, sondern nun per einstweiliger Verfügung es untersagt, dass Böhmermann Teile des 'Gedichts' wiederholt, was sicherlich für Böhmermann zu verschmerzen ist, weil die Fragmentierung des Gedichts den satirischen Rahmen verlässt, in dem es von ihm veröffentlicht wurde, und somit nicht seine Interessenlage berührt.

Wobei in den letzten Wochen andere als Böhmermann, sogar ein Bundestagsabgeordneter im Bundestag(!) das Gedicht in toto oder Auszügen vorgetragen haben- für Böhmermann ist das Gedicht bereits schon Geschichte, bevor es selbst Geschichte geschrieben hat…. .

Aber schön, dass Erdogan über seinen Anwalt den Ball im Spiel hält- juristisch alles normal-normal, kein Grund irgendwelche Rückschlüsse in der Hauptsache zu ziehen… .

MatthiasS
Moderne Beleidigungen

Gut für unsere Gesellschaft, dass das Gericht nun zumindest ein wenig dagegen geurteilt hat. Da darf ruhig noch einiges folgen!

Beleidigungen werden heute Kunst, Satire,... was auch immer genannt. Na wunderbar! Das ist also die moderne, "entwickelte" Zeit??

Egal ob Böhmermann oder Hebdo - beides ist arm und beides war danach medial zu wichtig für die Primitivität.

pipilampumpf
19:18 von Bernd1

Wieso? Das Gericht hat es doch als Kunst und Satire eingestuft. Steht so im Bericht.

montideluxe
@20:11 von Erich Kästner

>>
Diese Person ist durch ihre fragwürdige Haltung zum Thema Meinungsfreiheit aufgefallen. Dieses Thema war Gegenstand der öffentlichen, bundesweiten Diskussion.
<<

Juden haben zweifelsohne eine fragwürdige Haltung zum Thema Palästina. Darf ein 'Künstler' (wie sich der Böhmermann gerne nennt) im Gegenzug dann auch nicht nur die jüdische Haltung zu Palästina satirisch bearbeiten sondern im gleichen Atemzug gefühlte 75% des 'Kunstwerkes' damit füllen das Ziel (nämlich die Juden) der Satire als pädophilen Ziegenficker zu bezeichnen ?
Ich denke schon daß dann gerade von Leuten wie Ihnen Rassismus Vorwürfe kommen würden, zumindest wenn der 'Künstler' ein Deutscher ist.

Julchen
Falsches Signal

Die Freiheit der Kunst - die Freiheit der Satire ist bei uns ein hohes Gut. Man sollte dieses nicht überstrapazieren - dennoch: Die einstweilige Verfügung des LG Hamburg ist das falsche Signal und Erdogan reibt sich die Hände. Wiedereinmal knicken Richter und Politiker ein - ein ganz schwaches Bild unserer Justiz.

Stefanqwer
Ins Schwarze

Auch Charles Chaplins überwältigende Satire "Der Große Diktator" wurde 1940 als Hetze betrachtet, viele US-Kinos trauten sich anfangs nicht, ihn ins Programm zu nehmen. Später zeigte sich mehr und mehr: Chaplin hatte voll ins Schwarze getroffen!

Nun will ich Böhmermann nicht mit Chaplin gleichsetzen, auch die Art der Satire ist sehr unterschiedlich. Der Vergleich aber drängt sich mir dennoch auf.

montideluxe
@19:59 von pr1971

>>
Hätte Jan Böhmermann sein Gedicht mit etwas Musik untermalt dann wäre Deutschland beim ESC nicht letzter geworden
<<

Traurig aber wahr.

2.Kommentarschreiber
Die Schmähkritik im Ganzen

Das Gedicht als Solches ist nicht mein Fall, aber als Ganzes ist das Teil gelungen!

Bitte lesen (gibt etliche Quellen, als Suchanfrage "Die Schmähkritik im Ganzen" eingeben), und nicht nur auf dem blöden Gedicht rumhacken.

pipilampumpf
20:02 von carisma

Es muss Grenzen geben, sonst ist es für eine Gesellschaft nicht positiv – das sehe ich auch so ... allerdings beziehe ich das auf Taten.

Eine schlimme Tat ist tausendmal schlimmer als tausend schlimme Worte.

Und wissen Sie warum? Worte sind wie Namen – Schall und Rauch.
Sie haben keinen Bestand in der physischen Welt. Ganz anders siehts da mit Handlungen aus ...

berndholz
nunja

jeder macht sich halt lächerlich so gut er kann,dadurch wird das gedicht für immer mehr interessant und die dagegen handelnden sich immer mehr zum gespött der leute.

pipilampumpf

Naja, jedenfalls hat das Gericht festgestellt,

was Böhmermann schon längst festgestellt hatte:

Nämlich, dass es ehrverletzend ist wenn man sagt: ... (ich wiederhols jetzt nicht).

Denkerist
Schlimm für die Kunst

Nun fällt die Freiheit der Kunst aus politischen Gründen!
Was ist das nächste? Verbot der Farbe Rot für Maler weil Sie der alten sowjetischen Fahne entspricht?

Xerius
Aus dem Zusammenhang

Das Video, auf welches zu verweist, zeigt das Gedicht komplett aus dem Zusammenhang gerissen und schürt nur weiter ein falsches Bild von der Situation. Wenn dann bitte nur im satirischen Kontext

pipilampumpf
20:27 von Rückenwind

Wenn ich mal darauf antworten darf:

Was bringt in einer kalten Welt ein ignorantes kaltes Herz in Hitzewallungen?

Sehen sie ... auch durch diese Art von "Reibung" entsteht Wärme.

Bei vielen Zeitgenossen ist der Ofen sowas von aus, dass er eben nur mit ordentlich Zunder wieder angeschmissen werden kann.

So habe ich WM-Kasparov-Fan verstanden.

tagesmeu
Falle

Herr Erdogan ... haben Sie es denn noch nicht verstanden ? Sie sind in eine Falle getapst. Herr Böhmermann hat genau diese Reaktion von Ihnen erwartet, und genau darum wurde es vorgetragen. Das ist die Kunst eine Falle zu stellen. Sie sind jetzt genau der geworden, für den man sie gehalten hat.

Demokratiezukunft2016
Urteilsabfassung bei der Bild-Zeitung

Sodele ich habe mal zum Punkt gesperrte Absätze weiter recherchiert und habe leider bei keienr anderen seriösen Zeitung Angaben gefunden als bei der Bild-Zeitung (Ja ich weiss, jetzt motzt ihr gleich wieder, womit ihr ja in der Tat teilweise recht habt; mir gefällt die ja eigentlich auch nicht, aber leider gibt es keine andere seriöse Quelle mit der Abfassung des Gerichtsurteils):

https://tinyurl.com/jpkkdbn
bild.de: Teile von Böhmermanns
Schmähgedicht verboten (17.05.2016 - 18:56 Uhr)

Dort heißt es wie folgt:

Das Gericht habe dem Antrag teilweise stattgegeben und Böhmermann die Äußerungen bestimmter Passagen des Gedichts untersagt, „die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen muss“.

Insgesamt beurteilt das Landgericht 18 Zeilen des 24 Zeilen langen Gedichts als ehrverletzend. „Hinsichtlich der übrigen Teile des Gedichts (...) hat das Gericht den Antrag Erdoğans zurückgewiesen“.

Sprühsahne
Sehr gut!

Unser Rechtsstaat funktioniert doch noch. Ich bin erleichtert.

frosthorn

wenn, wie hier so oft gefordert, Satire da ihre Grenzen hat, wo sich jemand gekränkt fühlt - und das sogar noch mit dem Grundgesetz begründet wird - dann darf Satire: gar nichts.
Da das ja niemand so aussprechen würde, denn mit der Forderung "Satire darf nichts" erntet man ja keinen Beifall, kommt man auf folgenden Winkelzug: man behauptet einfach, das Gedicht des Herrn B. sei "keine Satire". Und schwups, kann man es verbieten lassen.
Wenn ich mich benehme wie das hinterletzte Schwein und jemand das satirisch aufbereitet und mich so richtig lächerlich macht, dann kann ich ihn also jederzeit zum Schweigen bringen mit der Klage, er verletze mich in meiner Ehre? Wo, bitte, soll das alles enden?

Sprühsahne
Ach ja...

... mit Kunst hat das überhaupt nichts zu tun. Das wissen wir doch alle, seien wir ehrlich. Ich frage mich, wer darüber ernsthaft diskutiert.

MaWo
Logik fehlt

Jedes Gericht kann bei einem "gerechten" Urteil in DIESER Sache nur verlieren.
Nicht umsonst wird stets ein Urteil gefällt und bei viel Glück dabei sogar Recht gesprochen.

Wolfes74
@19:59 von pr1971

"Hätte Jansein Gedicht mit etwas Musik untermalt dann wäre Deutschland beim ESC nicht letzter geworden"

Nee, denn ein Beitrag Böhmermanns in dieser Form wäre nie zustande gekommen . Nicht mal bei der innerdt. Qualifikation hätte eine Chance bestanden. Entspricht nun mal nicht den Kriterien des "Wettbewerbes".

ngs83736
Ich hab's von Anfang an gesagt...

... und es wird wieder bestätigt: hier trauern die meisten nur darüber, dass sie nicht unter dem Deckmantel von Satire, Kunst, Presse- und Meinungsfreiheit Menschen ungestraft beleidigen dürfen. Das wäre für Euch doch ein Traum, nicht wahr? Und das bleibt es gottseidank auch.

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