Ein Mann hält ein Smartphone in den Händen

Ihre Meinung zu Koalition schafft Störerhaftung bei WLAN ab

Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz hat die Große Koalition den Weg für offene private WLAN-Hotspots freigemacht. Demnach sollen Privatpersonen, die ihr WLAN für andere öffnen, künftig besser rechtlich geschützt werden. Die Neuregelung könnte schon bald gelten.

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62 Kommentare

Kommentare

mr.heater
lol....

... mein Router bietet den Hotspot Modus an. Der ist auch aktiviert. Da brauch ich kein Gesetz für... Was kann ich dafür, dass unsere Politiker noch in der Internetsteinzeit leben....

Bernd1
Was ist denn plötzlich mit der Regierung los?

Bessere Regelungen für Zeitarbeit und ähnliches im Arbeitsmarkt, LKW-Maut auf Bundesstraßen und auch noch besseren Schutz für private WLAN Anbieter!
Das sind ja plötzlich Serien von guten Entscheidungen dieser Regierung!
Ist der ewige Blockierer Seehofer krank?
Oder kommt plötzlich so etwas wie der Wille für realistische Politik durch??
In jedem Fall sind das mal positive Meldungen.
Bitte weiter so!

Demokraturverätzer
Na endlich!

Endlich hat also Deutschland das nachgeholt, was im restlichen Europa längst üblich ist.

Erstaunlich, dass sich die Bundesregierung einfach über das Lobbyisten-Mimimi hinweggesetzt hat.

WiPoEthik

Endlich mal ein paar sinnvolle Gesetze. Deutschland war mit der Störerhaftung allein. Das einzige Resultat dadurch war: Fehlendes WLan
Vorteile hatte niemand.

Wenn jetzt noch die Abmahnpraxis angepasst wird, wäre das eine nette Sache.

mir jam
WLAN-Hotspots mit Vorsicht genießen

Bevor die Abgeordneten über ein Gesetz mit offenem WLAN abstimmen hätte ich gern eine Abfrage bei denselben Abgeordneten, wieviele dieser Abgeordneten Bescheid wissen über WLAN und die Sicherheit oder Lückenhaftigkeit der Datensicherheit im Internet. Nur die Abgeordneten, denen klar ist, welche Tore im Internet mit offenen WLAN-Hotspots auf diese Art geöffnet werden, sollten über das neue WLAN-Gesetz abstimmen.

Und es sollte vor Abstimmung über das neue Telemediengesetz schriftlich festgestellt werden, wie man gegebenenfalls die zuvor geöffneten Internet-Tore am Computer wieder schließen könnte und Missbrauch der fliegenden Datenmengen verhindern kann. Nicht alles was möglich ist soll auch gemacht werden.

Menschen über ein Gesetz abstimmen zu lassen, denen die technische Auswirkungen in der vollen technischen Tragweite nicht klar sind, wäre nicht der richtige Weg.

acasper
@ mr.heater

Und was hat das jetzt mit der Neuregelung zu tun? - Wenn sie, egal mit welchem Modus, ihren Internetzugang anderen zur Verfügung stellen, leben sie noch ziemlich gefährlich!

Bernd1
@ 11:19 von mr.heater + @ 11:24 von Leporello

Kann es sein dass Sie den Sinn und Nutzen dieses Gesetzes noch nicht verstanden haben?
Es geht darum die Anbieter von privaten WLAN zu schützen!
Wenn heute jemand auf Ihrem WLAN Unsinn macht und z.B. widerrechtliche Software herunterlädt sind Sie als Betreiber des WLAN haftbar!
So wie Sie sich oben äußern scheint Ihnen das nicht bewusst zu sein?
Mit dem neuen Gesetz sollen WLAN Betreiber aus der Haftung genommen werden und nur diejenigen user verantwortlich gemacht werden die diesen Zugang widerrechtlich nutzen!

mr.heater
@Bernd1 und acasper

"Es geht darum die Anbieter von privaten WLAN zu schützen!"

Für einen gewissen Schutz braucht man eine gute Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt. Die bestehenden Gesetze sind sehr verlässlich, was man von unseren Politikern nicht behaupten kann. Die können und werden (das ist ihr gutes Rech) ihre Meinung ändern,so wie es ihnen in den Kram passt. Ich bin gegen die Neuregelung ja keineswegs abgeneigt aber sie kommt enfach zu spät, da ich (und viele andere auch) bereits seid einigen Jahren mein Wlan mit anderen teile. Das muss Ihnen nicht gefallen. Ich bin aber bereit das Risiko zu tragen....

Gomeron
@ 11:37 von WiPoEthik

"Abmahnpraxis anpassen", womöglich gar abschaffen? - Das würde doch ganze Berufsstände brotlos machen! ;-)
Aber Zeit wär's trotzdem!!

Gast
Der Wählertrend bringt den Erfolg

Wären solche Verbesserungen auch gekommen, wenn die Umfrageergebnisse für die GroKo-Parteien nicht so drastisch abgesunken wären? Vermutlich nicht. Also sollte man hoffen, daß sich die Ergebnisse noch einmal halbieren, nur damit diverser anderer Unsinn ebenfalls korrigiert wird. Es scheint tatsächlich so zu sein, daß es Pflichterfüllung erst dann gibt, wenn es an das Eingemachte geht.

Gast
mal eine gute Nachricht

na das klingt doch mal nach einer guten Nachricht. Ja, es besteht die Gefahr, dass einige Leute (viel) weniger Geld verdienen (auch Abmahnanwälte). Aber es überwiegt doch deutlich, dass Millionen Leute endlich "die Moderne" zeitgemäß, unbeschwert und unbehelligt nutzen können.

Werner40

Endlich ! Das ist mal ein großer Fortschritt!

Gast
@mr.heater lol...

Was genau hat das jetzt mit der Störhaftung zu tun?

Sie scheinen da einiges durcheinander zu werfen.

Gast
mr.heater

Ja, die Neuregelung kommt zu spät aber sie ist dennoch notwendig.

In DE bekommt man in 7 von 10 Restaurants/Cafes keinen Wlan Zugang und wenn dann oft über irgendwelche komplizierten Weboberflächen mit Account (sprich ich muss erst 5 Minuten "frickeln" um dann 2 Minuten EMails lesen zu können). Im "Ausland" ist das Verhältnis umgekehrt.

olsen
Und was ist daran jetzt ein Kompromiss?

"Privatpersonen müssen ihr WLAN nun nicht mit einem Login oder Passwort sichern."

Damit kann ich nicht mehr verhindern, dass ein x-belibiger meinen Anschluss misbraucht. Kann dafür aber nicht bestraft werden. Das ist doch nun alles was man braucht. Wo ist hier nun ein Kompromiss, wie es Tagesschau schreibt?

Klabautermann 08
Ich lasse ...

meinen Router von meinem Anbieter trotzdem nicht für den/einen Hotspot freischalten auch wenn mir versichert wird, dass mein privates W-Lan davon nicht betroffen wird/ist, da es angeblich auf einen 2. Kanal läuft. Auf "meinem" Router hat keiner was zu suchen. Widerspruch ist schon raus. Pfeif was drauf selber "kostenlos" über diese Hotspots surfen zu können.

Firefist Ace
Ein kleiner Zusatz

Anmerkung: Ein Hinweis darauf wäre angebracht gewesen, dass man hier die Hand der Piratenpartei sieht, welche nicht nur seit Ewigkeiten auf das Problem hingewiesen hat, sondern auch dafür verantwortlich war, dass die Störerhaftung vor dem EuGH gelandet ist.

Dessen Urteil gab den Anstoß für diese Neuregelung; weder CSU noch SPD sollten damit davon kommen, sich mit diesen Federn schmücken zu wollen.

Letztendlich ist die Entscheidung zur Abschaffung derStörerhaftung ein guter Schritt. Nun ist hoffentlich der Weg für die großflächige Einrichtung öffentlicher WLAN-Netzwerke frei.

Emil66
Ich sage nur Glück gehabt.

Wenn jemand über diesen Anschluss eine Urheber-Rechtsverletzung begeht haftet der Anschlussinhaber über die Störer-Haftung.
Ist mir schon passiert.
Ich wünsche ihne weiter alles Glück der Erde äääää des WWW.

olsen
@ Leprello

Um ihr WLAN zu benutzen, muss ich mich bei der Telekom anmelden, wenn nicht sogar einen Anschluss von ihr besitzen (so ist es zumindest bei Kabel Deutschland).

Wie soll das jetzt freies WLAN sein? Das neue Gesetzt wäre also schon was neues.

Gast
@Leporello

Wlan2Go ist aber gerade ein Workaround für die Störhaftung und steht nur Telekom-Kunden zur Verfügung. Für den Zugang zum Hotspot Netz der Telekom benötigt man einen Account.
D.h. ich brauche für jedes Straßenkaffee einen extra Account oder jedes Straßenkaffe nutzt den Service der Telekom?

Ihr Vergleich hinkt doch ziemlich.

Karl der Hammer
Die EDV-Überwachung ist gegen menschliche Schwächen gefeit

Am recht gelungenem Film „Das Leben der Anderen“ lassen sich die Schwächen der Überwachung von Menschen durch Menschen recht anschaulich darlegen: Der Bespitzelungsmeister verargt es den marxistischen Tyrannenknilchen in Ostelbien gar sehr, daß er für Privatfehden schnüffeln soll und wandelt sich innerlich zum Feind seiner Meister. Sein Gehilfe indes möchte die Dissidenten nur beim Treiben von Unzucht belauschen und die Nachwuchsspitzel lachen sich in der Kantine über die neusten Hohneckerwitze kaputt. Gerade für die neumodischen Tyranneien, die sich stets mit hehren Idealen schmücken ist der Mensch ein höchst untaugliches Werkzeug, wie beispielsweise die VSA durch Eduard Schneedingsda gar bitterlich erfahren mußten. Die EDV nun kennt solche Schwächen nicht und verrichtet als wahre Maschine unermüdlich ihren Zweck und hat zudem den Vorteil, daß man ihre Ziele beliebig auswechseln kann. Menschen, die bislang Nichtmarxisten verfolgten, kann man dagegen schwer Marxisten jagen lassen.

Gast
vorbereitung von ttip...

in zukunft lädt jeder alles runter... die Firmen ,Künstler etc. die dadurch verluste haben bekommen das Geld dann vom Steuerzahler...weil dieses Gesetz ihre Einnahmen schmälert...das ist der eigentliche Sinn dieses Gesetzes...

Demokratiezukunft2016
Dieses Gesetz ins unvollständig - Legalisierung des Filesharings

Also dieses Gesetz ist schon mal ein richtiger Weg in eine richtige Richtung. Nur sehe ich es so, dass dieses Gesetz in Sachen Filesharing noch unvollständig ist.

Daher fehlen hier der zweite Teil (Legailisierung des Filesharings) und der dritte Teil (Abschaffung der Geheimdiesnte)des Gesetzes in Bezug auf Filesharing. Und hier frage ich mal:

können wir User bitte bitte endlich das Filesharing offiziell legalisiertt bekommen und diese ganze Abmahnindustrie bitte endlich zum Teufel schicken?? Denn nur so könnten wir endlich etwas mehr angstfrei im Netz surfen und Inhalte frei nutzen.

Und dann muessten zusätzlich endlich alle Geheimdienste offiziell abgeschafft werden und zwar ein fuer alle Male. Auch sie sind eine Bedrohung fuer alle Internet-User.

Gast
Die Koalition will ....

.... als ob. Erst ein Gutachten des Generalanwalts des EuGH das die Störerhaftung als unzulässig erklärt und abgeschafft werden MUSS führte da zu einem Umdenken. Wenn's nach unserer Regierung gegangen wäre, hätten wir die Störerhaftung noch bis zum St. Nimmerleinstag. Was für eine heuchlerische Meldung das jetzt als großzügige Wohltat der Koalition ummünzen zu wollen.

Demokratiezukunft2016
Wegfall der Störerhaftung bedingt Legalisierung des Filesharings

Denn der Wegfall der Störerhaftung bedingt die Abschaffung der Illegalität des Filesharings. Und die Absahaffung der Störerhaftung bedingt auch die Abschaffung der Geheimdienste.

Also: wie sieht es damit aus?? Denn alles andere wäre eine Einladung fuer die Abmahnindustrie und die gehört ebenso in die Muelltonne der Zeitgeschichte. Denn die hat - in Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten - schon genug Unheil angerichtet und Millionen von Usern völlig zu Unrecht geschädigt! Außerdem geht es bei der Finanzierung von Filmen auch anders, nämlich via Crowdsourcing.

Daher: hier bitte bei diesem Gesetz noch diese Punkte ergänzen! DANKE fuer's Verständnis vorab.

Demokratiezukunft2016
Wo bleibt die Routerwahlfreiheit die uns versprochen war??

Ach ja und noch eine weitere Frage:

wo bleibt die Routerwahlfreiheit fuer ALLE EU-Buerger?? Die war uns doch auch noch versprochen. Mal hier gucken:

https://tinyurl.com/h4jmvmg
sueddeutsche.de: Warum Sie Ihren Router bald frei wählen könnten (16. Oktober 2015, 15:31 Uhr)

Jeder Deutsche, der einen Internetanschluss in seiner Wohnung hat, hat auch einen Router daheim. Was da für eine kleine, blinkende Box in der Ecke steht, von welchem Hersteller sie kommt und mit welcher Software sie bespielt ist: Das können Verbraucher derzeit nicht selbst entscheiden. Ihr Internet-Provider kann es ihnen vorschreiben.

Ein Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll das ändern. Er sieht vor, dass Kabel- und DSL-Internetkunden vom Routerzwang befreit werden. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitzuteilen, damit die ihre selbst angeschafften Geräte auch tatsächlich für den Internet-Anschluss einrichten können.

ice7
Eine Erstaunlich positive Meldung

Meiner Meinung nach eine logische und sinnvoll abgewägte Entscheidung (Ist die Lobby schon im Urlaub?). Freies WLAN nutzt hauptsächlich den Abrufenden, weniger den Anbietern, was die Verantwortungsfrage betrifft, wenn die Störerhaftung beseitigt wird: Ich persönlich denke es wird kein xyz Anbieter weniger auftreten, wenn es weniger kostenfreie und flexible Nutzer gibt. Das Für überwiegt in meinen Augen zur Zeit klar das Dagegen. Für Semi "private" Nutzer gibt es ja schon lange VPN Lösungen, welche die Ermittlungsbehörden zunächst in den Kontakt mit Schweden, Usbekistan etc. treten lassen.

acasper
@ Demokratiezukun...

Filesharing legalisieren? Wozu muss man etwas nicht verbotenes denn legalisieren? Oder meinen sie das sharen von Files, an denen sie keine Rechte haben? Wenn ja: Wie wäre es denn für den Anfang, wenn das, was sie produzieren, überall kostenlos verteilt wird?

nikioko
@Demokratiezukuft (12:36)

können wir User bitte bitte endlich das Filesharing offiziell legalisiertt bekommen und diese ganze Abmahnindustrie bitte endlich zum Teufel schicken?? Denn nur so könnten wir endlich etwas mehr angstfrei im Netz surfen und Inhalte frei nutzen.
____

Wieso, das Filesharing ist doch prinzipiell legal. Es ist nur verboten, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen man die Rechte nicht besitzt, über Filesharing zu verbreiten. Ansonsten ist der Besitz und die Verwendung von eMule, Bit-Torrent etc. nicht verboten. Viele Programme, z. B. Linux-Distributionen, werden mittlerweile so vertrieben.
Wo ich Ihnen recht gebe, ist bei der schamlosen Ausnutzung durch die Abmahnindustrie. Da wird absichtlich ein inkriminierender Inhalt unter einer falschen Dateibezeichnung angeboten und als Honeypot angeboten, nur damit viele das augenscheinlich legale Programm runterladen und dann über den Hashtag als URVer abgemahnt werden. Aber so langsam kommen die Gerichte auch hinter diese Masche.

Gast
Endlich!

Das ist das Ende der Abmahnindustrie!

spetzki
schlechter Artikel: Was heißt das für Privatpersonen?

Der wohl häufigste Fall von Anwendung der Störerhaftung war wohl die Abmahnungen von Privatpersonen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Ich musste mich einmal als Anschlussinhaber verantworten, weil mein ukrainischer Mitbewohner über BitTorrent-Dienste Filmchen angeschaut/mitverbreitet hatte. Obwol er die volle Verantwortung übernehmen wollte ging das nicht.
Wer die Urheberrechtsverletzung verübt hat hat niemanden interessiert. Es hat den Rechtinhabern vollends gereicht, irgendwen (mich, den Anschlussinhaber) zur Kasse zu bitten.
Die rechtliche Begründung war damals: Ich als Inhaber müsse kontrollieren, wer was macht im Internet, 24 h am Tag unter Mißachtung der Privatsphäre meiner Mitbewohner, unter Mißachtung des Briefgeheimnisses, des Bankgeheimnisses,...ein Lobby-konformes grundgesetzwidriges Gesetz!

Ist die Störerhaftung jetzt auch für Familien, Wohngemeinschaften, etc abgeschafft oder hat man nur wieder unternehmenskonform Gesetze gemacht?

Schalk01
@um 11:54 von Bernd1

"... und nur diejenigen user verantwortlich gemacht werden die diesen Zugang widerrechtlich nutzen!"
Eher nicht, diese Nutzer die den Zugang mißbrauchen werden wohl nicht gefunden werden!

MikeWS
Und was ist mit dem ...

... Urheberrecht?
Das möchten Sie dann auch gleich in den Müll werfen?
.
Wenn alle Werke frei und straffrei zugänglich sind, wer bezahlt dann diejenigen, die diese geschaffen haben?
.
Auch ich bin ein vehementer Gegner der Abmahnindustrie - allein, dass es diese Bezeichnung gibt, ist schon eine Pervertierung unserer Gesellschaft!
Aber ich bin auch dafür, dass der Schaffende einen gerechten Lohn für sein Werk erhält. Hat jemand Monate oder gar Jahre für eine Arbeit investiert, fände ich es ebenso pervers, würde er dafür nicht einen entsprechenden Gegenwert in Form von Tantiemen o.ä. bekommen.
.
Ein anderer Aspekt bleibt hier zumeist noch unbeachtet: Wer sein WLAN für die Allgemeinheit öffnet und nicht über einen Router mit Gastzugang verfügt, lässt es zu, dass sich die fremden Geräte mit seinen eigenen mit der geringst möglichen Sicherheitsstufe verbinden. Dann werden deren Betreiber nicht mehr als Störer belangt, müssen aber mit einer vollständigen Übernahme ihres Netzes rechnen.

Gast
Wer haftet nun?

Bedeutet dass nun, dass ich alles menschenmögliche herunterladen kann und dafür nicht haftbar bin wenn ich ein freies WLAN habe?

Gast
@12:07 von mr.heater

Für einen gewissen Schutz braucht man eine gute Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt.

Ihre Rechtsschutzversicherung würde Sie ziehmlich bald kündigen, wenn Ihnen ständig Mahnschreiben ins Haus flattern, die Sie abwehren müssen und die Selbstbeteiligung frisst Sie auch irgendwann auf.

Ein guter (prominenter) Anwalt nützt Ihnen nur insoweit, als dass nur gegen eine relativ geringe Anzahl der Abgemahnten tatsächlich geklagt wird und man sich daher eher auf einfache, d. h. schlecht oder unvertretene Fälle stürzt. Landet Ihr Fall aber tatsächlich vor Gericht, haben Sie als Betreiber eines offenen WLANs keine Chance.

Die Abschaffung der Störerhaftung kommt logischerweise nur für die zu spät, die schon mal deswegen verknackt wurden. Für alle andern nicht.

heimatplanetmars
ich weiß nicht

aber könnte es da nicht Probleme geben. Nehmen wir an, die Bürger geben ihren W-Lan frei. Mögliche "Terroristen" oder "Verdächtige" gehen über einen W-Lan eines Anbieters rein. Kann dann der Staat alle ausspionieren, die über dieses W-Lan reingegangen sind. Dazu passend die Datenvorratspeicherung.

Wie ist es mit der Haftung von Urheberrechten, Spam-Mails u. a. was mir nicht einfällt?

Ich finde die Idee super aber unserer Regierung traue ich schon lange nicht mehr. Einfach so etwas Gutes zu tun war dieser bis jetzt unmöglich, warum also?

blume
Einige Kommentatoren scheinen nicht eingearbeitet zu sein

Die Beseitigung der Störerhaftung ist ein wichtiges Element.

Mir ist es selbst schon passiert, unschuldig von den Anwälten Rasch wirklich "belästigt" worden zu sein.

Wehren konnte man sich nur mit Mehrkosten. Eine Feststellungsklage hätte ich nur mit dem Alibi-Argument gewonnen, weil das Landgericht München einfach meine IP gelöscht hat, nachdem der Gegner die Auskunft hatte. Damit hatte ich KEINE Chance für ein Gegengutachten.

Stellt man sich vor, man hat das Alibi nicht. Dann zahlt man 1200 Euro, obwohl man zu der Uhrzeit mit der IP selbst nicht im Netz war.

ES IST RICHTIG. DANKE KOALITION. Eine wirklich demokratiefeindliche Ungerechtigkeit wurde jetzt beseitigt, wo der sich durchsetzt, der Geld hat. Der Internetkonzern.

Demokratiezukunft2016
Denn bei diesen Fällen sind wir doch Anbieter u. Nutzer in einem

Denn es ist doch so:

wenn wir jetzt alle unsere privaten WLANs fuer andere öffnen, dann sind wir doch Nutzer und Anbieter dieser WLANs in einem. Also wuerde doch gelten, dass wir alle als Betreiber von solchen Einrichtungen unter diese Befreiung fallen wuerden und damit die Abmahindustrie gegen uns Buerger keinerlei Handhabe mehr hätte.

Das wuerde ich begrueßen.

Gleiches sehe ich im Falle von mobilen WLANs so: wenn ich jetzt zum Beispiel das WLAN von meinem WLAN-Stick an meinem Notebook - wenn ich unterwegs bin - fuer andere öffne, dann falle ich doch auch unter diese Regel fuer Anbieter oder und auch hier sind wir doch Nutzer und Anbieter in einem?? Und wie sieht es mit den WLANs unserer Smartphones aus??

Denn auch hier sind wir Anbieter und Nutzer in einem. Und dass hieße doch, dass mit dem heutigen Tage Filesharing faktisch eigentlich legal ist und damit hieße dass den Tod der Abmahnindustrie. Und dass muesste eigentlich heißen: sämtliche Abmahnungen sind ungueltig.

Gast
@12:19 von D0815

Dem Fremden kann auch nichts mehr passieren, denn er bleibt ja anonym, da er ja über meinen WLAN-Zugang lädt und somit meine IP benutzt.

Genau. Und Ihnen auch nichts mehr, wenn Sie selbst runter laden, weil es auch ein Fremder gewesen sein kann.

Emil66
@13:35 von V-v-V

"Bedeutet dass nun, dass ich alles menschenmögliche herunterladen kann und dafür nicht haftbar bin wenn ich ein freies WLAN habe?"

Neeeee!
Ist dann so, derjenige der einen haftbar machen will muss den Rechner suchen der benutzt wurde, oder das Handy auch diese haben eine ID.
Ist hat einfach nicht mehr so einfach, man muss schon den Richtigen finden und beweisen.
Zurzeit ist es eine Geldruckmaschine für Anwälte.

Emil66
@13:42 von cowboy8

"Ihre Rechtsschutzversicherung würde Sie ziehmlich bald kündigen, wenn Ihnen ständig Mahnschreiben ins Haus flattern, die Sie abwehren müssen und die Selbstbeteiligung frisst Sie auch irgendwann auf."

Es gibt in diesem Fall nur Versicherungen die die Kosten des Klägers übernehmen, aber keine die die Kosten des Beklagten übernehmen.
Eigenerfahrung.

Gast
@V-v-V

Genau das wird im Gesetzt zu klären sein. Ob dann nicht sogar jeder Betreiber eines freien Netzes sich bei sich selbst mit einen anderen "unbekannten" Gerät einloggen kann und dann alles tun kann was er will mit der Ausrede "diese Netzwerkadresse gehört mir nicht". Und wie wir durch die Skandale aus dem Bundestag wissen geht es da nicht nur um lapidare Urheberrechtsverletzungen wodurch die Kunstfreiheit, Freiheit der Wissenschaft und Pressefreiheit gestört wird. - Ja, selbst diese Personen können auch nicht ohne Nahrung überleben. - Sondern es geht noch um viel schlimmere Verbrechen.

Und wer sich über die Urheberrechtsverletzungen immer aufregt und sich anfängt zu freuen, sollte sich seine Heuchelei anhand von einigen ehemaligen Vorsitzenden der Piraten Partei verdeutlichen. Mysteriöser weise verändert sich die Einstellung zum Urheberrecht sobald man selbst mal etwas geschaffen hat, das andere sich überhaupt mal anschauen würden.

Gast
@12:41 von Demokratiezukun...

Denn die [Abmahnindustrie] hat - in Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten - schon genug Unheil angerichtet und Millionen von Usern völlig zu Unrecht geschädigt!

Was für Geheimdienste? Wenn ein Rechteinhaber einen illegalen Download beobachtet (dafür gibt's Agenturen), dann sieht er die IP und kann den zugehörigen Anschluss ohne weiteres vom Provider bekommen - notfalls über Akteneinsicht im Rahmen eines Strafantrags.

Urhebergeschütztes Material zu verbreiten, kann nicht legalisiert werden, es sei denn, man spricht dem Urheber die Rechte an seinen Werken ab. Das wird niemand tun.

michicu
Na da ist ja Quatsch

einige Argumente wundern mich hier schon. Wenn ich Sachen klaue, bin ich haftbar. Da ist es egal, ob die Sache Digital im Netz steht oder als DVD im I-Net. Die Störerhaftung sollte es den Rechteinhabern leichter machen, seine geklauten Sachen auch bezahlt zu bekommen. Hätte man das nicht gemacht, wäre die Musik und Filmindustrie schon pleite.
Weil oftmals landen die Filme schon im WWW und sind noch nicht mal im Kino. Ohne Störerhaftung würde nt. jeder behaupten, er weiß nicht was auf seinem Anschluß los ist.
Und damit wäre dem Diebstahl Tür und Tor geöffnet. Bei einer privaten W-Lan Box lässt sich z.B. der Zugang blocken außer für Geräte mit MAC Adresse xy usw. also man kann den Zugang ziemlich scharf begrenzen. Macht doch jemand Unsinn, kann man dann nachvollziehen, welche IP und MAC Adresse war das. Bei öffentlichen WLANs geht das ja nicht so ohne Weiteres (Bars und Kaffees etc.) dafür ist dieses Gesetz gedacht.

Gast
Tobias mc fadden hatte geklagt

Das sollte auch Erwähnung finden. Er ist Pirat. Er hat gewonnen-da war die Regierung in Zugzwang denke ich.

Gast
@13:55 von Emil66

@13:35 von V-v-V
"Bedeutet dass nun, dass ich alles menschenmögliche herunterladen kann und dafür nicht haftbar bin wenn ich ein freies WLAN habe?"

Neeeee!
Ist dann so, derjenige der einen haftbar machen will muss den Rechner suchen der benutzt wurde, oder das Handy auch diese haben eine ID.

Doch, genau das bedeutet es, denn ein einfacher (möglicher) Verstoß gegen das Urheberrecht rechtfertigt keine Haussuchung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Sie gilt zwar nicht uneingeschränkt, muss sich aber jedenfalls nicht jeder x-beliebige Zivilklage unterordnen.

Mickel
@ 14:44 von cowboy8

Wie handhaben den sowas andere Länder die Störerhaftung gibt es ja nur in Deutschland und soweit ich weiß gilt in de meisten Länder auch ein Urheberrecht.

Gast
@michicu

"""Die Störerhaftung sollte es den Rechteinhabern leichter machen, seine geklauten Sachen auch bezahlt zu bekommen. Hätte man das nicht gemacht, wäre die Musik und Filmindustrie schon pleite."""
- Wurde ja schon oft genug beschworen und die sind immer noch nicht Pleite :-)

"""Bei einer privaten W-Lan Box lässt sich z.B. der Zugang blocken außer für Geräte mit MAC Adresse xy usw"""
- Muss dass dann mein Router können?
- Bin ich dann verpflichtet zu protokollieren?
- Und auch MAC Adressen lassen sich recht einfach manipulieren.

Gast
Über den eigenen Schatten gesprungen...

Was für ein Brimborium einfach nur um den Tatbestand, daß ein eklatanter Fehler in einem Gesetz nun endlich mal beseitigt wurde! Aber auch dafür muß man vermutlich schon dankbar sein. Im Parlament der Beamten und Rechtsanwälte ist es schließlich nicht selbstverständlich, daß man den Kollegen aus der Abmahnwirtschaft das Geschäft vermiest...

Hollowman
Es ist eben nicht so

@michicu
Wenn ich Sachen klaue, bin ich haftbar. Da ist es egal, ob die Sache Digital im Netz steht oder als DVD im I-Net.

Ist es "klauen" wenn derjenige den Sie "bestehlen" damit einverstanden ist ?
Wie ist es wenn derjenige den Sie "bestehlen" garnichts von dem "Diebstahl" wissen kann ?
Diese Fragen ergeben sich alle in anonymen Netzwerken.
Ausserdem.
Die "Rechteinhaber" sind in den seltensten Fälle die Künstler / Authoren selbst die einen Verlust erleiden sondern dritte die den Reibach an den Künstler / Author machen wollen.
Ausserdem, wie gross ist der Schaden für denjenigen für etwas dass man garnicht gekauft hätte wenn man es sich nicht umsonst im Internet besorgen könnte ?
Denken Sie daran dass freies vertreiben im Internet (als ob illegal) eine Werbestrategie zum ankurbeln von Verkauszahlen war und ist ?

Es ist viel komplizierter als Sie denken. Und es muss eigentlich eine neue I-Net Zeitalter gerechte Urhebergesetzgebung her.

Bernd1
@ 12:22 von Leporello

Sie schreiben:
"@bernd1: "wlan to go" läuft über meinen Router, ist aber vollständig getrennt von meiner IP. Vollkommen gefahrlos also für mich."
*
Und Ihr Router hat keine IP?
Das wäre allerdings ein Wunder!

Ritchi
CDU-Einwände

Was hat denn die CDU wieder für einen Klemmer, dass sie Privatleute weiterhin für den Missbrauch durch Dritte haften lassen wollte. Welche Lobbyisten haben denn hier die CDU eingewickelt oder halten die CDU-Abgeordneten WLAN schlichtweg für Teufelszeug, das verboten gehört? Manche Abgeordneten haben anscheinend ein merkwürdiges Verständnis für ihren Wählerauftrag.

Bernd1
Es geht um die Schuldfrage bei illegalem Download

Bisher ist es so dass der Anbieter eines WLAN für alles haftet was über diesen WLAN-Anschluss läuft.
Wenn jemand anders Zugang hat und über meinen WLAN-Router illegale Software herunter läuft bin ich bisher derjenige der verantwortlich ist und bestraft wird.
Das wird jetzt mit dem neuen Gesetz ENDLICH geändert!

Bernd1
@ 12:07 von mr.heater

Sie schreiben:
"Für einen gewissen Schutz braucht man eine gute Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt."
*
Der beste Anwalt und Rechtsschutzversicherung hilft nach der bisherigen Rechtslage nichts!
Wenn andere Ihren WLAN-Router nutzen um illegale Software herunter zu laden dann sind Sie dran!
Das wird jetzt endlich geändert.
Und das kann nur die Politik ändern, kein Anwalt und kein Richter!

Gast
@15:56 von Hollowman

Wie ist es wenn derjenige den Sie "bestehlen" garnichts von dem "Diebstahl" wissen kann ?
Diese Fragen ergeben sich alle in anonymen Netzwerken.

Keine Frage ergibt sich neu, denn die Diskussion ist so alt wie der Kassettenrekorder. Wurde alles schon unendlich oft durchgekaut.

Der einzige Unterschied zu damals ist, dass die Tauschgeschäfte im Internet über die IPs nachvollzogen werden können. Alles andere ist im Prinzip gleich.

Abmahnungen gabs auch schon früher, aber eben nicht massenweise, weil die Ermittlung viel aufwändiger war.

Ausserdem, wie gross ist der Schaden für denjenigen für etwas dass man garnicht gekauft hätte wenn man es sich nicht umsonst im Internet besorgen könnte ?

Das spielt leider keine Rolle, denn entscheidend ist, dass es genutzt wurde.

Gast
@15:09 von Schmuckschuber

warum sollte man sein WLAN der Allgemeinheit zugänglich machen?

Weil man dann nicht mehr belangt werden kann, wenn man selbst über seinen eigen Anschluss illegales filesharing betreibt. Dann kann es nämlich jeder gewesen sein.

Allerdings kann sowieso niemand, der illegale downloads (eigentlich uploads) beobachtet und loggt, sehen, wie ein Anschluss konfiguriert ist. Und es ist auch später nicht mehr nachvollziehbar, ob das WLAN zum Tatzeitpunkt offen oder verschlüsselt war.

Es ist das Ende der Abmahnindustrie!

Gast
WLAN für Alle

Also mein WLAN, auch wenn ich es zur Verfügung stellen könnte, bleibt aus, bei mir gibt es nur LAN. Außerdem sollten diejenigen die es zur Verfügung stellen auch einen entsprechenden Preisnachlass von ihrem Anbieter erhalten. Und nur so nebenbei bemerkt, frage ich mich weshalb in Deutschland wieder mal der Bürger dafür sorgen soll, dass Alle WLAN Zugang haben. Meiner Meinung nach sind dafür die Kommunen / Städte / Dörfer zuständig. Meinetwegen auch staatlich bezuschusst. In vielen anderen Ländern funktioniert dieser Weg ja auch. Nur der Deutsche, der lässt sich von seinen Politikern wieder über den Tisch ziehen.

Gast
WLAN

Sie haben genau den Kern des eigentlichen Problems erfasst!

Gast
German angst

Warum tut sich Deutschland eigentlich immer so schwer mit technischen Neuerungen? Die weltweit belächelte "German angst" ist in der deutschen Politik wie bei einem Großteil der deutschen Gesellschaft wirklich spürbar real!

heiko-do
Die Störerhaftung wird doch garnicht abgeschafft

Wer ernsthaft der Meinung ist, dass unsere Bundesregierung uns etwas Gutes gönnt, der glaube auch noch an den Weihnachtsmann.
Das BMWI hat freundlicherweise eine FAQ online gestellt: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit…

Das fängt schon direkt mit Punkt 1 an: Was genau muss ein WLAN-Betreiber (z. B. Hotel, Restaurant, Bibliothek, Rathaus) tun, um nicht als Störer für Rechtsverletzungen, die andere über sein WLAN begehen, zu haften?

Das ist einfach nur eine Mogelpackung. Mehr kann man von der Regierung auch nicht erwarten.
Man muss unbedingt eine Vorschaltseite haben. Wenn man diese nicht bereitstellt, haftet man genauso wie bisher.
Es würde mich auch nicht wundern, wenn danach Rechtsanwälte auf den Zug aufspringen und die Betreiber wegen falscher Vorschaltseiten abmahnen.

Für Bürger ist diese Regierung nicht zuständig.

Gast
@Am 11. Mai 2016 um 11:44 von mir jam

"Menschen über ein Gesetz abstimmen zu lassen, denen die technische Auswirkungen in der vollen technischen Tragweite nicht klar sind, wäre nicht der richtige Weg."

Den ersten, unzitierten Teil ihres Textchens hätte ich gern noch einmal erklärt bekommen. "Fliegende Datenmengen" und "Internet-Tore" haben Sie das aus Harry Potter oder aus dem Herrn der Ringe?

Ihr letzter Kommentar ist eine Plädoyer gegen Demokratie, das ist Ihnen klar oder?

Klartext Hamburg
Huch! Hat die Abmahn-Anwälte-Lobby gepennt?

Das ist aber nun ein Jammer. In ganz Europa war bisher Deutschland immer das Land, in denen Juristenlobbyisten nahezu freie Hand hatten. Abmahnanwälte generieren ihren fragwürdigen und schofeligen Umsatz genau dank ihrer Lobby im Bundestag. Nirgends in Europa konnte man so bequem - auch illegal - Bürger zur Kasse bitten, wie hier in Deutschland. Auch wenn zehnmal fest stand, das die betreffende Person zum Zeitpunkt überhaupt nicht zuhause war, an diese deutschen "Juristen" musste gezahlt werden. Amtsrichter, Staatsanwälte und die Abmahnanwälte agierten Hand in Hand dank der Lobbygesetzgebung im Deutschen Bundestag.