Türkischer Präsident Erdogan

Ihre Meinung zu Böhmermanns "Schmähgedicht": Erdogan stellt Strafantrag

Der türkische Präsident Erdogan hat formell einen Strafantrag gegen den ZDF-Moderator Böhmermann wegen Beleidigung gestellt. Vize-Ministerpräsident Kurtulmus bezeichnete dessen "Schmähgedicht" als Beleidigung von 78 Millionen Türken.

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6 Kommentare

Kommentare

morgentau19

"Und Vize-Ministerpräsident Kurtulmus erkennt eine Beleidigung von 78 Millionen Türken."

Hier ist ganz klar eine bestimmte Handschrift zu erkennen: Die türkisch/islamische Umma, das Kollektiv fühlt sich jetzt beleidigt, obwohl das Schmähgedicht nur an Erdogan gerichtet war.

Nun wird es nicht mehr lange dauern und die ganze islamische Welt wird beleidigt sein.....

Bin gespannt, wann dier erste Fatwa gegen Böhmermann erstellt wird.

Tedd24
Von Bömermann nicht in Ordnug, aber...

wird die Angelegenheit von Erdogan nicht zu hoch gespielt.
Böhmermann sollte sich bei Erdogan entschuldigen und die Sache wäre aus der Welt.

Ich bin gespannt, wann die nächste Anzeige von Erdogan auf eine erneute Satire erfolgt.

oxy-moron
Nach dann prüft mal..

bevor die ganzen Wutbürger mal wieder die Diskussion anführen. Wäre ja nicht das erste Mal.

karwandler
Der Witz dabei ist

dass dieser § 103, der sich letztendlich auf den Begriff der Majestätsbeleidigung zurückführen lässt, als Anachronismus im deutschen Strafgesetz nur deshalb stehengeblieben ist, weil praktisch keiner mehr sich vorstellen konnte, dass ein Staatsoberhaupt allen Ernstes die Strafverfolgung eines Deutschen wegen Majestätsbeleidigung beantragen würde.

Majestätsbeleidigung ist anachronistisch, und Erdogan hat sich ironischerweise selbst als einen Anachronismus entlarvt, eine Dinosaurier-Majestät des 19. Jh., die im 21. Jh. herumhüpft.

dr.bashir
So soll es sein

Herr Erdogan fühlt sich beleidigt. Das ist sein gutes Recht und das Gedicht für sich ist auch meiner Meinung nach eine Beleidigung.
Der Beleidigte stellt Strafanzeige. So ist es gedacht. Damit braucht sich keine Bundesregierung beschäftigen. Das ist eine Sache zwischen Herrn Erdogan und Herrn Böhmermann. Ein Gericht klärt das und fertig.
Der nächste Bericht auf TS.de reicht dann zum Urteil.

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