Ein Stein mit der Aufschrift "Auschwitz" ist Teil des Mahnmals für den NS-Mord an Sinti und Roma

Ihre Meinung zu FAQ: Das BGH-Unrechtsurteil zu der Verfolgung der Sinti und Roma

1956 befand der BGH, dass die meisten Sinti und Roma - obwohl zu Tausenden von den Nazis ermordet - keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Ein aus heutiger Sicht skandalöses Urteil, das auch noch rassistisch begründet wurde. Jetzt arbeitet der BGH sein eigenes Urteil auf. Von K. Anabah und K. Schwartz.

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3 Kommentare

Kommentare

MartLa
Andauernde Diskriminierung

Eine Entschuldigung ist angebracht und müsste auch von Seiten der verschiedenen LKA folgen, die noch mitunter bis weit (lange) in die Bundesrepublik hinein die Aktenbasis und Begrifflichkeiten der Nationalsozialisten nutzten. Und, wie auch hier in der Kommentierung, setzen sich in der Bevölkerung diskriminierende Zuschreibungen fort (DIE Roma). Wir sind noch weit davon entfernt, Sinti und Roma als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger zu begreifen.

Johannes Diehl
die Verfolgung geht weiter

Nicht nur in der Justiz waren in den 50 Jahren 80 % Nazis. Auch in Politik, Wirtschaft und Verwaltung waren sie tätig und halfen beim Wirtschaftswunder und alles was dabei stoerte, musste angepasst werden. Dies fûhrte zu massiver Repression gegen die Sinti und Roma und ihre Kultur und Lebensstil, deren Geist bis heute noch wirkt und spuerbar ist. (Siehe den ARD-Film "Fremd im eigenen Land")

Gast
Wenn das wirklich ein unglaubliches Skandalurteil ist

Wundert mich, wie es 60 Jahre so unangefochten bestehen konnte.