Frau sitzt vor Facebook-Acoount

Ihre Meinung zu Was Gerichte als Volksverhetzung werten

Volksverhetzung lautet die Anklage gegen einen Mann, der sich wegen Texten auf seinem Facebook-Account derzeit vor dem Amtsgericht Groß-Gerau verantworten muss. Welche Äußerungen sind als Volksverhetzung strafbar - und welche Regeln gelten im Netz? Von C. Kehlbach.

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10 Kommentare

Kommentare

Faithful

Solange es keine zentrale Online-Meldestelle gibt für Hetzkommentare auf Social Networks, wird man der Pest nicht Herr werden.

Die Portale selbst unternehmen nichts. Ob dies an ihrer Gleichgültigkeit liegt oder daran, dass die schiere Masse von Hass und Hetze schlicht viel zu groß ist, darüber möchte ich nicht spekulieren.

Tatsache ist: Seit einigen Jahren schon beobachtet man diesen Trend, aber derzeit scheinen alle Dämme gebrochen.

Korax
Inflationärer Begriff

Wie oft wurde in letzter Zeit jemand der Volksverhetzung bezichtigt und die Anzeige eingestellt?

Echte Volksverhetzung wird dadurch verharmlost.

Garuda
Hetze und Hysterie!

Die Idee mit etwas Information die derzeitige
Hysterie bei diesem Thema mal etwas auf
den Boden der Tatsachen zurück zu bringen,finde ich eigentlich sehr gut.
Der Gesetzesparagraph ist als solches schließlich ein echtes Vollgummiprodukt.
Und wer hat noch nicht schon mal einen
Teil einer Minderheit in irgendeiner Weise
verächtlich gemacht.Und das nicht nur zu Karneval oder am Aschermittwoch.
Ich würde mir jedenfalls wünschen wir Deutsche würden uns mal wieder mehr mit
dem Recht auf Meinungsfreiheit identifizieren,als mit der Gewohnheit des Denunziantentums.-Ist aber wohl auch eine
deutsche Tugend-Leider!

Klaus V.
Also da steht:

vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,.......
Das heißt :
Bürger die Angst um ihr Land haben, die Zukunft ihrer Kinder, ihre Altersvorsorge usw.
die darf man dann aber als RECHTS oder PACK benennen ohne das man bestraft wird.
Stimmt das so ?

Gast
Meine ganz persönliche Meinung ...

Der Begriff der 'Volksverhetzung' stammt selbst noch aus der NS Zeit und sogar aus der Zeit davor. In der BRD wurde er als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen, um sich mit vielen offenen Fragen nicht auseinandersetzen zu müssen.

Es darf nichts infrage gestellt werden was die gelehrte historische Meinung zum zweiten Weltkrieg, zur großen menschlichen Katastrophe der Juden, der Roma & Sinti und auch der Polen im 'dritten Reich' betrifft, oder zu der ausschließlichen Schuld 'der Deutschen' an den Greueln dieser Zeit.

Ich bin unter diesem Diktat aufgewachsen wie unter einem Henkersschwert das schon in der Schule kritische, noch unmündige Fragen im Keim erstickt und auch außerhalb der Rechtsprechung 'geahndet' hat.

Dieses Ersticken von Fragen hat gleichzeitig kritische und sachgerechte Antworten unterdrückt. Die Folgen davon sehen wir heute im traurigsten Sinne seiner Bedeutung mit dem Wort 'brennend' auf unseren Straßen!

Daddy
Deutschland verrecke! Nie wieder Deutschland!

Und....sind diese Hohlkörper dieser Parolen auch schon angeklagt? Frau Roth lief übrigens immer begeistert mit.

Gast
keine "Obergrenzen" ?

Da fällt mir gleich erstmal ein: "Soldaten sind Mörder".

Worüber ich rätsle ist, wie zum Beispiel die "Gefährdung des öffentlichen Friedens" durch Meinungsäußerung definiert bzw. festgestellt wird.

"Bomber-Harris do it again!" geht auch, obwohl ich das für eine Aufforderung zu Gewaltmaßnahmen gehalten hätte.

Gibt es keine "Obergrenzen" für richterliche Ermessensspielräume?

Oder sind diese Paragraphen vor allem dafür gedacht, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt ein bißchen einzuhegen?

Gast
Alle Dämme gebrochen ...

@faithful: "Seit einigen Jahren schon beobachtet man diesen Trend, aber derzeit scheinen alle Dämme gebrochen."

Da stelle ich mir als kritischer Mensch die Frage, wie sich hinter den Dämmen so viel Haß, Wut und 'was auch immer sonst noch' aufstauen konnte!

Adelante
Dagegen

Der §130 StGB ist mindestens in Teilen wie ein grosser Maulkorb und einem freiheitlichen, selbstbewussten Rechtsstaat absolut unwürdig.
Die Gefahr dieses Gesetzeswerks ist die Dehnbarkeit und nahezu endlose Erweiterbarkeit der Bestimmungen auf jede unerwünschte Einstellung, und es ist schon heute geeignet, nicht nur Holocaustleugner u. Rechtsextremisten zu verfolgen.

dahorst

Sind denn dann die Anklagen gegen den Pierre Vogel oder Sven Lau oder die anderen Salafistenkasper? Wenn das keine Volksverhetzung ist was die da betreiben, dann weiss ich ja nicht. Aber hier wird wiedermal ganz zum Wohle der Allgemeinheit nur eine Seite der Medaille angestrahlt... Bitte seid doch endlich objektiver, Liebe TS.