Eine Brille liegt auf einem Formular zur Steuererklärung für das Finanzamt.

Ihre Meinung zu FAQ: Arbeitszimmer - wann kann ich was absetzen?

Der Bundesfinanzhof hält sich mit seiner Grundsatzentscheidung an den strengen Regeln fest: Wer sein Arbeitszimmer zu Hause beruflich und privat nutzt, kann es nicht steuerlich absetzen. Das gilt auch für "Arbeitsecken". Was genau aber ist ein Arbeitszimmer und was kann man geltend machen?

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28 Kommentare

Kommentare

Liane8151
Kein steuerliches Absetzen

von Arbeitszimmern.
Ja ja, wieder einmal der kleine Steuerzahler, der benachteiligt wird.
Vielleicht ändert sich das ja, wenn es passiert, wie es sich abzeichnet, dass die Beschäftigten in Zukunft vernetzt werden und von daheim aus arbeiten.

Klaus V.
Ist das noch normal ?

Kleinkariert ohne Ende gegen den Deutschen.
Wenn es nur bei anderen Bereichen auch so wäre !
Aber da werden Gesetze ausgehebelt und gemacht was man will.
Das gibt den Frust den wir haben ! ! !

Ingo hamann
Aber warum ?

Da werden immer mehr Frauen dazu aufgefordert,ihren Arbeitsplatz in ihrem eigenem Umfeld auszuüben? Ist das nun nicht mehr gefragt, oder werden nun Steuererleichtungen,den Familien nicht mehr gestattet, sich weiter bilden wollen.

karwandler
re liane8151

"Kein steuerliches Absetzen

von Arbeitszimmern.
Ja ja, wieder einmal der kleine Steuerzahler, der benachteiligt wird."

Könnten Sie mal begründen, wo da eine Benachteiligung ist?

Eher wird doch ein Steuervorteil nicht gewährt: Werbungs- oder Betriebskosten für etwas, was gar nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt wird.

Seneca165
Arbeitszimmer-Urteil

Wenn man Wohnungen in mehreren Häusern vermieten kann, sollte man nicht auf ein Arbeitszimmer in seiner Privatwohnung zur Verwaltung der Mietimmobilien angewiesen sein. Einfach ein Büro in einem der vermieteten Gebäude einrichten und alle Kosten absetzen.

Anderseits sollte es dem Fiskus klar sein, dass den Steuerpflichtigen für ihre steuerlichen oder sonstigen Verpflichtungen auch Kosten für die genutzten Räumlichkeiten entstehen. Diese Kosten gänzlich unter den Tisch fallen zu lassen - mit dem Hinweis auf eine Überschneidung mit der Privatsphäre - ist unredlich. Zumindest eine Pauschale, die durchschnittliche Kosten ansetzt, sollte möglich sein.

Im Übrigen gibt es ergiebigere Fälle im Steuerrecht, in dem der Fiskus nachbohren müsste, bspw. die Betriebsprüfung auf Bundesebene installieren, damit die versteckten Subventionen der Steuerverwaltungen der Länder endlich ein Ende haben und Gleichheit im ganzen Bundesgebiet herrscht.

karwandler
re seneca165

"Anderseits sollte es dem Fiskus klar sein, dass den Steuerpflichtigen für ihre steuerlichen oder sonstigen Verpflichtungen auch Kosten für die genutzten Räumlichkeiten entstehen."

Welche steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen sollen das denn sein? Können Sie da mal den Bezug zu Werbungs- und Betriebskosten herstellen.

Liane8151
@karwandler um 16.30

Ich sehe eine Benachteiligung der Arbeitnehmer, die stundenweise daheim ihren Stuhl, ihren Tisch, ihren PC, ihre Arbeitskraft usw. unentgeltlich dem Arbeitgeber, der Wirtschaft und nicht zuletzt dem Finanzamt zur Verfügung stellen, ohne dafür einen Vorteil, d.h. einzig und allein die Entlohnung bekommen. Alle Unkosten wie Abnutzung, Strom und dergl. tragen sie selbst.
Chefs, Manager, Bosse oder wie immer Sie sie nennen möchten, haben beim Finanzamt ganz andere Möglichkeiten Unkosten, Spesen usw. abzusetzen ...
Muss ich noch mehr erklären ? :-)

Gast
Diese Pfennigfuchserrei...

bei den Kleinen Leuten ist das was mich aufstöst. Da ist alles bis ins letzte Reguliert obwohl diese Gruppe ohnehin schon einen ernormen Teil für den Staat und Gesellschaft Leisten. Wärend Vermögende Großzügig Behandelt werden und kaum Steuern Bezahlen im Vergleich zum Verdienst. Auch die Sozialen Abgaben sind gedeckelt, ab einen gewissen Betrag steigen die nicht egal wieviel man dann Verdient. Deutschland ist ein Paradies für Millionäre geworden. Kein Wunder wenn 10 % der Bevölkerung 50 % des Nettovermögen haben mit steigender Tendenz.

karwandler
re liane8151

"Ich sehe eine Benachteiligung der Arbeitnehmer, die stundenweise daheim ihren Stuhl, ihren Tisch, ihren PC, ihre Arbeitskraft usw. unentgeltlich dem Arbeitgeber, der Wirtschaft und nicht zuletzt dem Finanzamt zur Verfügung stellen"

Für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers wird gefordert, dass es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Wenn die einfache Behauptung genügt, man hätte schon mal eine Akte vom Büro mit nach Hause genommen, dann würden in Deutschland 20 Millionen steuerlich begünstigte Arbeitszimmer stehen.

karwandler
re mujo

"Diese Pfennigfuchserrei...

bei den Kleinen Leuten ist das was mich aufstöst."

Das hat mit kleinen Leuten überhaupt nichts zu tun. Auch der Abteilungsleiter und der Chefarzt können kein häusliches Arbeitszimmer absetzen, weil sie nämlich ein Büro in der Firma oder im Krankenhaus haben.

Seneca165
karwandler bzgl. liane8151

"Eher wird doch ein Steuervorteil nicht gewährt: Werbungs- oder Betriebskosten für etwas, was gar nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt wird."

Fahrzeuge werden auch nicht ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt und die Kosten hierfür sind trotzdem anteilig als steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen abzugsfähig. Hier gilt § 12 EStG nicht so rigoros. Es geht also, wenn der Staat will. (Oder die Lobbyisten wollen.)

Seneca165
karwandler bzgl. liane8151

"Für die Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers wird gefordert, dass es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt.

Wenn die einfache Behauptung genügt, man hätte schon mal eine Akte vom Büro mit nach Hause genommen, dann würden in Deutschland 20 Millionen steuerlich begünstigte Arbeitszimmer stehen."

Wenn man sogar mehr als eine Tätigkeit ausübt, dazu noch flexibel sein soll, so werden sich Tätigkeiten von zuhause aus nicht gänzlich vermeiden lassen. Aufwendungen hierfür müssten daher anteilig berücksichtigt werden, unabhängig davon wie der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit jeweils definiert wird.

Im Übrigen würde ich betroffenen Steuerpflichtigen empfehlen, sich in der Nachbarschaft einen Raum zu mieten, ggf. als Untermieter - sofern zulässig - und damit die hinderliche Begrenzung (Vermischung mit privaten Interessen § 12 EStG) für den Abzug von Kosten elegant zu umgehen.

Seneca165
Arbeitszimmer - karwandler

Wenn man Wohnungen vermietet, müssen bspw. auch die Nebenkosten abgerechnet werden. Das ist keine steuerliche Pflicht, sondern eine sonstige Verpflichtung, die der Erstellung der Anlage V(ermietung) für die ESt-Erklärung logischerweise vorausgeht.

Außerdem müssen zahlreiche nicht steuerliche Vorschriften (= Verpflichtungen) eingehalten werden, etwa Prüfpflicht hinsichtlich der Bereitstellung von Warmwasser, Prüfung von Öltanks, Aufbewahrungspflichten von Unterlagen (= tw. steuerliche - tw. nicht steuerliche Vorschrift) usw. Hier einen Büroraum oder ein Arbeitszimmer zu haben ist sicherlich kein Nachteil.

Das hätten Sie auch selbst herausfinden können.

matze kleinschmidt
Ungerechtigkeit

Ich finde Ihre Haltung einfach nur widerwärtig, weil Sie nicht über das kleine 1x1 hinaus denken können.
Ich bin Lehrer für Kunst und Deutsch, ich wohne in einer 60m2 Wohnung, weil meine Frau noch studiert und ich ein Kind habe, was meine monatlichen Kosten in die Höhe katapultiert...

Mein "Arbeitszimmer" nutze ich dem Artikel zur Folge nur 20% meiner Zeit, die ich in dem Raum verbringe, denn 60% gehen allein fürs darin Schlafen drauf. Dass ich darin aber mindestens 2 Stunden vorbereite und nochmal etliche Stunden fürs Korrigieren verbringe, danach fragt dann keine Sau.
Ich habe nur 3 Räume (Wohnzimmer, Kinderzimmer und Schlaf-/Arbeitszimmer) zur Verfügung und meine Anschaffungen für die Arbeit allein sind schon exorbitant (Bücher, Unterrichtsmaterialien, PC, Filme usw.) und jetzt kann ich den Scheiß nicht mal von der Steuer absetzen, weil ich mir kein Haus leisten kann, in dem ein Arbeitszimmer extra für meine Arbeit besteht?

karwandler
re seneca165

"Hier einen Büroraum oder ein Arbeitszimmer zu haben ist sicherlich kein Nachteil."

Auch wenn Sie eine Wohnung vermieten und dadurch einige Stunden pro Jahr (!) für Abrechnungen, Belege abheften und sonstige Formalitäten aufwenden können Sie doch nicht allen Ernstes dafür Hunderte von Euro als Werbungskosten in Anspruch nehmen. Und dann auch noch mit dem Argument, dass Sie extra (!) dafür ein Stück Wohnraum, einen PC, einen Drucker, ein Regal und einen Aktenvernichter benutzen.

Vielleicht auch noch die Staubsaugerbeutel, die wegen des Haareausraufens bei der Steuererklärung zusätzlich verbraucht werden ...

karwandler
re seneca165

"werden sich Tätigkeiten von zuhause aus nicht gänzlich vermeiden lassen. Aufwendungen hierfür müssten daher anteilig berücksichtigt werden, unabhängig davon wie der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit jeweils definiert wird."

Doof ist nur, dass Sie den Nachweis irgendwelcher anteiliger Aufwendungen nicht führen können.

Sier können leicht feststellen, dass steuerliche Vorteile nur wegen Möglichkeit auch sonst nicht üblich sind.

Mickel
@ seneca165

Und warum sollte der Staat dafür aufkommen das ihr Arbeitgeber verlangt das sie auch von zu Hause aus arbeiten?Sollten sie das nicht mit ihrem Arbeitgeber ausmachen?
Der Vergleich mit dem Auto hinkt doch, dort kann man doch genau sagen wie viele km ich für den Arbeitsweg brauche. Wie wollen sie das bei einem PC machen, wenn sie diesen nicht ausschließlich für die Arbeit nutzen.

Das gleiche geht an matze kleinschmidt wenn sie Bücher, Unterrichtsmaterialien, PC, Filme usw. für den Unterricht brauchen (ich schätze sie sind Lehrer) müsste da nicht was von der Schule bereitgestellt werden? Wenn ich jetzt Fachbücher für die Arbeit brauche zahlt die mir auch mein Arbeitgeber, den PC in der Arbeit auch.
Nutzen sie den den PC zu Hause nur für die Arbeit

Gast
..nix neues im Westen...

anders läßt sich das Grundsatzurteil nicht bewerten.
Fakt ist, dass viele kleine Selbstständigen garnicht die mittel haben um Wohnungen zu unterhalten, in den ein Zimmer, als arbeitszimmer, über ist.
Das u.a. der Lehrer ein Arbeitszimmer haben darf, obgleich die Schule wie bei jedem anderem Arbeitnehmer Platz zum arbeiten (auch nachmittags) zur Verfügung stellt, läßt sich nur mit dem Beamtenabteil an unseren Volksvertretern erklären.

Fakt ist, dass das Arbeitszimmer wie auch andere Bestandteile im § 9 EstG mittlerweile unerwünschte Steuerverkürzungen darstellen.

Aber am Rand mal ein Lacher. Jemand der Arbeitlos ist und ein Zimmer übrig hat, und dieses Zimmer mit Tisch und Stuhl ausstatten kann, kann dieses Zimmer als Arbeitzimmer absetzen, was sogar zu neagtiven Einkünften führen dürfte.
Lt. Gesetzt ist er verpflichtet um Arbeit sich zu bemühen.. nur ein Arbeitsplatz wird im nirgends zur Verfügung gestellt... Ergo er darf ein Arbeitszimmer haben und das LEGAL absetzen.

Trissie
An der Realität vorbei

Gerade wenn die Mieten weiter so steigen und die Gehälter weiter stagnieren (wie es in vielen Branchen der Fall ist) , werden sich besonders im urbanen Bereich immer weniger Menschen ein extra Arbeitszimmer leisten können, selbst wenn sie ganz oder zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten müssen. Aktuell kenne ich schon viele Menschen (insbesondere in der Kreativbranche), bei denen dies der Fall ist. Von daher geht die Gesetzgebung mal wieder an der gesellschaftlichen Realität vorbei und benachteiligt gerade die Geringverdiener. Vielleicht sollte ich mein Schlafbedürfnis reduzieren, damit ich in meinem Arbeits-Schlaf-Zimmer mehr arbeite als schlafe?

@ Mickel: Die Einschätzung, dass Materialien bsp. für Lehrer oder Andere vom Arbeitgeber bezahlt werden sollten, halte ich für realitätsfremd. Das mag in manchen Branchen der Privatwirtschaft so sein, aber in vielen Berufen (d.h. bei vielen Arbeitnehmern, die ich persönlich kenne) trifft dies nicht zu.

Werner40

Da der Trend weg von gemeinsamer Büroarbeit, hin zu home office geht, wird es für viele immer wichtiger werden, diese Kosten geltend machen zu können.

Hansi2012
Richtiges Urteil

Wer ist der "kleine Steuerzahler"?
M.E. ist das Urteil völlig richtig!
In der Vergangenheit hat jede/r nach Möglichkeiten für das Absetzen des Arbeitszimmers gesucht, nur weil sie/er zuhause über Arbeit nachgedacht hat.
Da wurden Hausbesitzer klar gegenüber Mieter bevorzugt.

Hansi2012

Der normale AN muss i.d.R. nix nach Feierabend für seinen AG schaffen.

karwandler
re ignoranz-hh

"Das u.a. der Lehrer ein Arbeitszimmer haben darf, obgleich die Schule wie bei jedem anderem Arbeitnehmer Platz zum arbeiten (auch nachmittags) zur Verfügung stellt, läßt sich nur mit dem Beamtenabteil an unseren Volksvertretern erklären."

Kennen Sie denn eine Schule, in der jedem Lehrer ein richtiger Arbeitsplatz mit allen Büchern, Materialien und Geräten zur Verfügung steht?

Ein freier Stuhl im Lehrerzimmer ist kein Arbeitsplatz.

Im Übrigen ist der Staat heilfroh, dass der Lehrer nicht werktags nach acht Stunden den Griffel fallen lässt und seinen schulischen "Arbeitsplatz" räumt.

karwandler
re trissie

"werden sich besonders im urbanen Bereich immer weniger Menschen ein extra Arbeitszimmer leisten können, selbst wenn sie ganz oder zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten müssen."

Dann ist ja wohl zunächst mal der Arbeitgeber und nicht der Staat an der Reihe, wenn es um die Kosten für Home Office Beschäftigung geht.

Als ich mal in der Form gearbeitet habe war es selbstverständlich, dass der AG für den PC, die extra ISDN Telefonie und den Mietwagen für Reisen in die Hauptstelle aufkam.

Boris.1945
21:53 von karwandler

re ignoranz-hh

"Das u.a. der Lehrer ein Arbeitszimmer haben darf, obgleich die Schule wie bei jedem anderem Arbeitnehmer Platz zum arbeiten (auch nachmittags) zur Verfügung stellt, läßt sich nur mit dem Beamtenabteil an unseren Volksvertretern erklären."

Kennen Sie denn eine Schule, in der jedem Lehrer ein richtiger Arbeitsplatz mit allen Büchern, Materialien und Geräten zur Verfügung steht?

Ein freier Stuhl im Lehrerzimmer ist kein Arbeitsplatz.

Im Übrigen ist der Staat heilfroh, dass der Lehrer nicht werktags nach acht Stunden den Griffel fallen lässt und seinen schulischen "Arbeitsplatz" räumt.
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Den Arbeitgeber würde es nicht stören, wenn die Schulräume und Computer in der vollen Arbeitszeit weiter genutzt würden.
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Aber Steuerverkürzung geht nur zuhaus.
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Außerdem könnte das die Nachmittags-Buchungen von Tenniscentern und Golfplätzen beeinträchtigen?

karwandler
re ignoranz-hh

"Aber am Rand mal ein Lacher. Jemand der Arbeitlos ist und ein Zimmer übrig hat, und dieses Zimmer mit Tisch und Stuhl ausstatten kann, kann dieses Zimmer als Arbeitzimmer absetzen, was sogar zu neagtiven Einkünften führen dürfte.
Lt. Gesetzt ist er verpflichtet um Arbeit sich zu bemühen.. nur ein Arbeitsplatz wird im nirgends zur Verfügung gestellt... Ergo er darf ein Arbeitszimmer haben und das LEGAL absetzen."

Das ist eine typische Stammtisch-Schmonzette.

Werden Sie mal als Maurer arbeitslos und und setzen dann ein Arbeitszimmer ab, weil Sie sich auf eine Stelle als Lehrer bewerben.

Schallendes Gelächter.

Wenn schon: Sie sind angestellter Lehrer, haben ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, und wollen wieder als Lehrer arbeiten.
DANN bleibt es Arbeitszimmer auch während der Arbeitslosigkeit.

peter Schäfer
Millionen für Konzerne, kein Cent für die Bürger

Ich bin verwundert mit welcher Energie Fiskus und Politik auch noch so kleine Möglichkeiten zur Steuerreduzierung bekämpfen.
Weder die EU noch die deutsche Politik machen ernsthafte Anstrengungen die LEGALE Steuervermeidung internationaler Konzerne zu beseitigen.

Gast
@Trissie 21:11

"An der Realität vorbei"

Genau so sehe ich es auch. Diese Hochbezahlten Richter haben kaum noch bezug wie es vielen Millionen Menschen geht und daheim für die Firma oder Gesellschaft Leisten.