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Ihre Meinung zu Gericht rügt Türkei: YouTube-Sperre unzulässig

Die Türkei hat es schon mehrmals getan: Internetseiten wie YouTube wurden gesperrt. In einem konkreten Fall hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof das türkische Vorgehen nun für unzulässig erklärt. YouTube sei eine wichtige Informationsquelle. Von Gigi Deppe.

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18 Kommentare

Kommentare

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Lächerlich

Ich glaub nicht daß sich Erdogan darum schert. Der macht eh was er will.

Nemez
Wird denn auch die BRD gerügt?

Wie oft sieht man: "Dieses Video ist in Deinem Land leider nicht verfügbar." Oder so ähnlich.

Gast
@ Nemez 17:06

Das hat etwas mit möglichen Copyright-Verletzungen zu tun. Eine ganz andere Baustelle als Menschenrechtsverletzungen!

Baba
Was machen wir

wen Youtub pleite geht?

Gast
@ baba

dann hat Baba Zeit, sich der Rechtschreibung und den englischen Begriffen zu widmen.

ophorus
Wichtige Informationsquelle?

Für was bitteschöen?
Pornos und Musicvideos? Amerikanische Propaganda? Versuchen SIE mal in deiner Dissertation "youtube" al Quelle anzugeben, dann werden Sie merken wie viel "Informationsquelle" da drin steckt...

morquai
europäisches Gericht

Was hat ein solches Gericht über einen asiatischen Staat zu urteilen? Hat da jemand in Geographie gepennt?

Gast
@ ophorus

Jeder "Doktorvater" würde "Youtube" als Quellenangabe allein zu recht als tertiäre Sekundärquelle nicht anerkennen und seine Doktoranden, wenn er es gut mit Ihnen meint, darauf hinweisen, doch bitte nur nachvollzieh- und überprüfbare Quellenverweise zu verwenden. Wir wissen ja von verschiedenen Politikern, die da so ihre Probleme mit den Quellenangaben hatten..
Im übrigen, Forist Ophorus: Youtube muß man nicht mögen, aber youtube als Plattform kann auch seriös und spassbringend genutzt werden.

Jon Do
Aber... aber... HASSbotschaften, und TERROR und Extremismus....

Das muß doch unterbunden werden, denn es geht um die Nationale Sicherheit.
.
So argumentiert Erdogan, und derartige "Argumente" für Zensur habe ich leider auch letztlich aus der EU und aus Deutschland gehört.
.

ceterum
Erdogan freut sich über die Milliarden aus der EU

und amüsiert sich über den Europäischen
Menschengerichtshof.

Gast
Die Einseitigkeit der Bemessung ...

... dessen was richtig oder falsch ist, besser: Die Deutungshoheit über zulässige oder unzulässige Inhalte auf irgendeinem Internetportal läßt Erdogan ganz sicher nicht den Deppen im IGH oder den Europäern oder sonst wem.

Die Arroganz und Ignoranz und vor allem die Blindheit des IGH gegenüber den Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen 'des Westens' macht nur eines deutlich: Die fragwürdige Institution IGH kann in die Tonne. Deren Urteile werden wahlweise gebraucht, um Bürger zu mißbrauchen oder mißbraucht, um das vermeintliche Recht gegen den jeweiligen Souverän zu gebrauchen.

Der IGH ist so überholt wie es die UN sind.

MaritaD
Nicht nur Trallala bei Youtube

Es gibt bei Youtube durchaus auch seriöse Filme. Geben Sie einfach mal "Vorlesung Jura" an. Den türkischen Professoren entgeht durchaus etwas, wenn ihnen der Zugang zu solchen Filmen versperrt ist. Außerdem können sie ohne Zugang auch selbst nichts veröffentlichen.

Das mag zwar nicht zitierbar sein (aber das ändert sich ja vielleicht auch mal), aber informativ und innovativ ist es dennoch.

Gast

Die Antwort auf die Frage , ob Youtube in einer Dissertation als Quelle angegeben werden kann, ist für die Beurteilung von Youtube als wichtige Nachrichtenquelle wenig bedeutsam.

Resistance1405
Seit wann ist der EGMR für die Türkei zuständig??

Mal ehrlich eine Frage zum Artikel:

seit wann ist der EGMR für die Türkei zuständig?? Die Türkei ist NICHT in der EU, geschweige denn im Euro. Sie ist noch nicht mal Beitrittskandidat.

Von daher wäre hier der EGMR eigentlich - auch wenn er richtig geurteilt hat - für die Türkei örtlich und sachlich gar nicht zuständig. Dafür wäre eigentlich - solange bis die Türkei eines sehr fernen Tages eventuell mal der EU wird beitreten können - derzeit der Internationale Gerichtshof zuständig und nicht der EGMR.

Die Frage hätte ich auch gerne mal beantwortet.

Gast
@ Keyalha 19:08

Sie, als Medienschaffender, der als einer von Wenigen hier über den Tellerrand blicken kann, dürfen den anderen mal erklären, wie jemand in einer wissenschaftlichen Arbeit einen Beitrag, der von wem auch immer, via Youtube veröffentlicht wurde, als Quelle angeben kann, wenn diese eben nach - sagen wir mal sechs Monaten - nicht mehr nachvollziehbar ist, weil der Link inzwischen gelöscht wurde?
Sie mögen ja ein "Medienschaffender" sein, aber beim Thema wissenschaftliches Arbeiten, Verständnis (und Rechtschreibung) bleiben Sie dann doch kurz vorm Tellerrand stehen.

Resistance1405
Erdogan durfte youtube auch 2008 nicht sperren

Was aber korrekt ist, ist dass Erdogan kein Recht hat, in der Türkei noch in Europa irgendwelche Webseiten - zum Beispiel in diesem Fall youtube - zu sperren.

Außerdem hatte ja auch das türkische Verfassungsgericht entschieden, dass diese Sperren illegal waren:

faz.net: Türkisches Verfassungsgericht hebt Sperre von Youtube auf (29.05.2014, 17:46 Uhr)

Neue juristische Niederlage für die Regierung Erdogan: Nach dem Ende der Twitter-Blockade hat das türkische Verfassungsgericht angeordnet, auch die Sperrung des Videoportals Youtube aufzuheben.

Darüber hinaus gab es laut Golem 2008 schon eine gerichtliche Aufhebung der Youtube-Sperre in der Türkei:

http://www.golem.de/0808/61999.html

Nach einer spektakulären Protestaktion von türkischen Websitebetreibern und Bloggern hat ein Gericht die Sperre gegen das Videoportal Youtube aufgehoben.

MaritaD
EGMR zur Türkei / Internetquellen

@ Resistance1405:
der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte hat nichts mit der EU zu tun. Er ist zuständig für die Mitglieder des Europarats - und dazu gehört auch die Türkei (seit 1949). Die Zuständigkeit kann also nicht bestritten werden; ob sich in der Türkei aufgrund des Urteils tatsächlich etwas ändert, dagegen schon.

@ Draumur: das Problem haben Sie aber nicht nur mit Youtube, sondern mit allen Quellen im Internet. Weshalb zu einem ordentlichen Zitat immer auch die Angabe gehört, wann die Quelle abgerufen wird. Wer Alternativen hat, ist gut beraten, dauerhafte Quellen zu zitieren. Wer aber über das Internet forscht, kann ja wohl kaum Quellen im Internet außer acht lassen.

Das Problem ist allerdings nicht nur bekannt, sondern wird auch angegangen. Nicht nur dass es Versuche gibt, wenigstens Teile des Internets dauerhaft zu archivieren. Inzwischen hat z.B. nahezu jede Hochschulbibliothek in D ein sog. Repositorium zur dauerhaften Archivierung der Hochschulveröffentlichungen.

Keilstein
Dann kann man dem Gericht nur wünschen,

das es von der Vorzeigedemokratie nicht engesperrt wird. Aber da kann bestimmt Frau Merkel noch etwas dazu sagen! @ morquai: Gute Frage. Europäisch ist anders. Möglicherweise gibt es bald eine Korrektur in den Kontinentengrenzen.