Flughafen Frankfurt

Ihre Meinung zu EuGH stärkt Fluggast-Rechte

Flugzeugpassagiere haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug wegen eines technischen Fehlers Verspätung hat oder gestrichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Bislang war das nicht der Fall. Von Kai Küstner.

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3 Kommentare

Kommentare

Gast
technische Probleme

>>Technische Probleme gehören ihrer Ansicht nach schlicht zum Alltag beim Flugbetrieb.<<<

genau das wäre für mich der beste Grund, eine Entschädigung bei dieses technischen Problemen nicht zu gewähren denn wenn diese zum Alltag gehören dann muss auch der Fluggast damit rechnen und entsprechend planen.

Und letztendlich möchte ich lieber von einer Fluggesellschaft nicht entschädigt werden, die dann aber diese Probleme behebt als auf Teufel komm raus trotzdem zu fliegen um so die Entschädigungen zu umgehen...

Gast

Kein Probelm für die (Billig-) Fluglinien. Dann wird eben trotz Defekt pünklich geflogen.

Jaroslaw P

Die Stärkung des VerbraucherInnenschutzes wurde auch Zeit. Viel zu lange haben Fluggäste und -gästinnen die teure Zeche für das Unvermögen und Versagen der Flugkonzerne getragen, denen nichts anderes einfiel, auf den Unmut mit Einsparungen beim Personal und Druck auf die BeschäftigtInnen zu reagieren.

Mehr Rechte für Fluggäste sind ein guter Anfang. Hoffentlich wird demnächst die Abschaffung der ersten Klasse im Flieger Pflicht. Reisen muss für alle MenschInnen möglich sein.